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Artikel getaggt mit ‘Polizei’

Die Polizei

(Für Nichtjuristen)

Das Wort Polizei vom griechischen πολιτεία und dem mittellateinischen policia für Staatsverwaltung hat in der Geschichte verschiedene Bedeutungen gehabt. Polizeistaat etwa meint ursprünglich nichts anderes als einen Verwaltungsstaat. Noch heute gibt es verschiedene Polizeibegriffe, von denen aber einer hervorsticht: Polizei markiert dabei bestimmte Verwaltungsbehörden, nämlich jene, denen die Polizeivollzugsbeamten angehören, also die uniformierten Polizisten, wie sie jeder kennt.

Bekanntermaßen gehört es zu den Aufgaben der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Weniger bekannt ist, dass die Polizisten dabei als sog. Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft fungieren. Allein die Staatsanwaltschaft ist, wie man so schön sagt, Herrin des Ermittlungsverfahrens. Noch weniger bekannt ist, dass der Polizei neben der Strafverfolgung, also einer repressiven Tätigkeit, die Aufgabe der Gefahrenabwehr zukommt. Gefahrenabwehr, das bedeutet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhüten. Dies ist der präventive Teil des polizeilichen Aufgabenbereichs, den sich die Polizei mit den sog. Ordnungsbehörden teilt. Im materiellen Sinn sind auch Ordnungsbehörden, die etwa zu den Gemeinden gehören, Polizei. So kann etwa ein Oberbürgermeister eine Ordnungsbehörde sein und damit dem materiellen Polizeibegriff unterfallen. Klingt komisch, ist aber so.

Die Polizei nimmt mit Repression und Prävention eine Doppelrolle ein, und die eine Rolle ist von der anderen strikt zu trennen. Die Strafverfolgung richtet sich insbesondere nach der Strafprozessordnung (StPO), einem Bundesgesetz. Rechtsschutz ist hier über die ordentlichen Gerichte zu erlangen. In diesem Bereich ist die Polizei weisungsgebunden und von der Staatsanwaltschaft abhängig. Die Gefahrenabwehr dagegen wird durch die Polizeigesetze der Länder, zuweilen noch durch spezielle Gesetze für Ordnungsbehörden, geregelt. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, weswegen für ein gerichtliches Vorgehen gegen polizeiliches Handeln insoweit die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Dass die Doppelrolle nicht jedem klar ist, verdeutlicht mein folgendes Erlebnis: Vor einigen Jahren habe ich mich bei Wikipedia eingebracht und in einem Artikel klargestellt, dass Suizid (und damit auch ein Suizidversuch) nicht strafbar ist. Ziemlich schnell hat ein User meine Änderung an dem entsprechenden Artikel rückgängig gemacht. Seine Internetrecherche habe ergeben, dass die Polizei bei Suizidversuchen eingreife; also müsse es sich beim Suizidversuch um eine Straftat handeln. Zu einem solchen Schluss kann man wohl nur gelangen, wenn man nicht weiß, dass die Polizei eben auch für die Gefahrenabwehr zuständig ist.

Amnesty kritisiert Gewaltexzesse deutscher Polizei

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Der heilige Augustinus war der Ansicht, dass man in Klöstern die besten Menschen finden könne, aber auch die schlechtesten. Damit hatte er jedenfalls insofern Recht, als man vom Status einer Person nur bedingt auf deren Charakter schließen kann. Das gilt auch für Juristen. Seit ich angefangen habe, Jura zu studieren, habe ich es wieder und wieder erlebt: Wenn mir jemand von seinem mehr oder weniger großen Vergehen berichtete, fügte er gleich seine Bedenken hinzu, sich gerade mir, dem (angehenden) Juristen, zu offenbaren. Als ob jeder Jurist bei einer Ermittlungsbehörde arbeiten würde! Und als ob sich Juristen durch besondere Rechtschaffenheit auszeichneten! Ich kenne dazu keine Statistik, aber es würde mich wundern, wenn die Rechtstreue der Juristen größer wäre als die anderer Menschen. Von den rechtswissenschaftlichen Bibliotheken an den Universitäten wird sogar erzählt, dass die Diebstahlquote hier besonders hoch sei.

Natürlich gibt es Berufsgruppen, bei denen Gesetzestreue von größter Bedeutung ist und mit Recht uneingeschränkt erwartet werden darf. Dazu zählen etwa die Juristen im Staatsdienst, die ja gewissermaßen für das Gesetz stehen und sich darum erst recht nicht an diesem versündigen dürfen. Wer, wenn nicht ein Rechtschaffener, kann das Recht umsetzen? Dazu zählen auch die Rechtsanwälte, die immerhin Organe der Rechtspflege sind.

Eine weitere Berufsgruppe dieser Kategorie ist die Polizei. Um das vorwegzunehmen: Mit der deutschen Polizei kann man sich relativ glücklich schätzen. Ich würde jederzeit lieber mit einem deutschen Polizisten zu tun haben als etwa mit einem us-amerikanischen, russischen oder chinesischen. Aber Polizisten sind auch nur Menschen, und unter ihnen gibt es eben solche und solche. Es gibt, das ist nicht zu bestreiten, verdammt schlechte Polizisten und auch solche, die es mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmen. Im ARD-Tatort gibt es sogar fast nur solche.

Doch leider leisten sie auch in der Realität ihren Dienst. Man kann das nicht verhindern, weil man keinem Bewerber für den Polizeidienst an der Nasenspitze ansieht, ob er sich immer an das Recht halten wird. Aber man muss die Probleme, die bestehen, benennen und so gut als möglich bekämpfen. Genauso sieht es auch Amnesty International. Zitat:

Rechtswidrige Polizeigewalt geschieht in Deutschland nicht systematisch. Dennoch ist jeder Einzelfall ein Einzelfall zu viel.

15 solcher Einzelfälle hat Amnesty nun dokumentiert. Bis zur Vergewaltigung und schwersten Körperverletzung ist alles dabei. Aus einem Kriminellen wird eben kein rechtschaffener Bürger, nur weil er eine Uniform trägt. Es gilt darum, diese Probleme sehr ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Amnesty greift nun ein altbekanntes Problem auf: die mangelnde Kennzeichnung deutscher Polizisten im Dienst. In manchen Staaten tragen Polizisten z.B. eine Nummer an der Uniform, mit der sie leicht zu identifizieren sind. In Deutschland hingegen werden viele Ermittlungsverfahren gegen (namentlich nicht bekannte) Polizeibeamte eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann. In manchen Fällen könnten die Täter von Zeugen nicht einmal beschrieben werden, nämlich wenn sie durch Schutzhelme praktisch maskiert waren. Diese Schutzhelme werden aber in Situationen getragen, in denen Gewalt gerade besonders schnell eskalieren kann.

Ich habe großen Respekt vor der Arbeit von Polizisten. Diese ist gefährlich, mäßig gut bezahlt und durch den Schichtdienst auch anstrengend. Ich betrachte die Polizei ganz sicher nicht als Feind. Aber ich unterstütze die bedingungslose Aufklärung von Verfehlungen Einzelner und insbesondere auch die Forderung von Amnesty nach einer Kennzeichnung für Polizeibeamte. Dabei vergesse ich auch keineswegs, dass Polizisten oft genug Opfer selbst von Gewalt werden. Das eine rechtfertigt nur eben nicht das andere. Beides sind Probleme, die einer je eigenen Lösung bedürfen.

Mehr Informationen gibt es auf einer speziellen Website von Amnesty.

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