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Artikel getaggt mit ‘Christian Wulff’

Paukenschlag: strafrechtliche Ermittlungen gegen Wulff

2012/02/16 7 Kommentare

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Die Causa Wulff stellt unser aller Geduld auf eine harte Probe.

Auf der einen Seite ist sie recht spektakulär: Ein Bundespräsident, der sich zu den Grundrechten bekennen muss. Ein Profi-Politiker, der nach weit mehr als den 90 Tagen, die man einer Regierung dafür einräumt, noch nicht in sein Amt gefunden hat („Ich musste ja auch einen Lernprozess machen. Ich bin vom Ministerpräsidenten ohne Karenzzeit zum Bundespräsidenten geworden.“) Eine Regierungschefin, die ihrem Staatsoberhaupt das Vertrauen ausspricht. Ein Beschuldigter, der gar nicht versteht, was man ihm vorwirft („Ich möchte nicht Präsident in einem Land sein, wo sich jemand von Freunden kein Geld mehr leihen kann.“) Ein Sünder, der sich selbst vergibt, und das auch noch unter Hinweis auf die Bibel.

Auf der anderen Seite verleiht die nicht enden wollende Berichterstattung Amt, Amtsinhaber und Lebenssachverhalt ein zu hohes Gewicht.

Nun allerdings wird die Sache spannend. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung der Immunität. Wie viele schlaflose Nächte mögen die Ermittlungsbeamten durchlitten haben? Wie sorgfältig haben sie den Fall geprüft? Wie lange haben sie auf eine Idee gehofft, wie man diesen Schritt vermeiden kann? Welcher Staatsanwalt ist schon scharf darauf, gegen den Bundespräsidenten zu ermitteln!

Es lebe das Legalitätsprinzip! Der Rechtsstaat funktioniert.

Der Anrufbeantworter und das Strafrecht

2012/01/03 10 Kommentare

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Erst Karl-Theodor zu Guttenberg, nun Christian Wulff: Nicht der Mangel an Integrität ist das Spektakuläre an diesen Fällen und auch nicht die Impertinenz, mit welcher die Beschuldigten die Öffentlichkeit behandeln. Nein, es ist dieser unfassbare Dilettantismus!

Wenn der Bundespräsident wirklich versucht hat, die BILD mit Kriegsrhetorik davon abzuhalten, seine Story zu veröffentlichen, dann ist das ein Armutszeugnis für Wulff und ein Indiz gegen seinen Respekt vor der Pressefreiheit. Wenn er diese Kriegsrhetorik aber auf einem Anrufbeantworter der BILD-Redaktion oder des Chefredakteurs hinterlassen hat, konserviert für die Ewigkeit, dann muss die Frage erlaubt sein, ob unser Staatsoberhaupt mehr als zwei Schachzüge im Voraus durchdenken kann.

Den Vogel abgeschossen hat indes ein anderer und das auch nur am Rande des Geschehens: Stefan Aust, der ehemalige Chefredakteur des SPIEGEL. In einem WDR-Interview antwortete der Großmeister des Journalismus auf die Frage, wieso die BILD mit der Mailbox-Geschichte nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen sei:

Ich nehme an, weil es natürlich sozusagen eine Grauzone ist. Telefongespräche darf man erstens nicht aufzeichnen, und man darf sie dann auch weder vor Gericht noch sonst irgendwie verwenden.

Aust ist kein Jurist. Man darf ihm keine vertieften Kenntnisse des deutschen Rechts abverlangen. In diesem Fall bin ich allerdings der Meinung, dass ein halbwegs gesundes Rechtsempfinden der Zunge hätte Einhalt gebieten müssen. Es ist doch nicht verboten, einen Anrufbeantworter zu verwenden! Auch ich stelle meinen Anrufern eine Mailbox zur Verfügung, und es würde mich glatt umhauen, wenn, kaum dass jemand eine Nachricht hinterlassen hat, der Staatsanwalt anklopfte.

Es ist nicht verboten, Telefongespräche aufzuzeichnen. Es ist lediglich verboten, Telefongespräche unbefugterweise aufzuzeichnen. Wer auf einen Anrufbeantworter spricht, erklärt damit sein Einverständnis mit der Aufnahme. Er legitimiert den Vorgang rechtlich und stattet den Eigentümer der Mailbox mit der die Rechtswidrigkeit der Aufzeichnung ausschließenden Befugnis aus.

Norm: § 201 StGB

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