Der Zensus & ich
(Für Juristen und Nichtjuristen)
Wenig erfreut bin ich über das, was ich am gestrigen Donnerstag in meinem Briefkasten vorgefunden habe: Ein sog. Erhebungsbeauftragter kündigt schriftlich an, mich am Dienstag aufzusuchen und im Rahmen der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 mit Fragen zu belästigen. Zur Auskunft, so heißt es in dem Schreiben, bin ich verpflichtet.
Letzteres bezweifle ich. Befragt werden soll ich im Rahmen des Sonderbereichs „Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte“. Wenn die Rechtsgrundlage des Auskunftszwanges voraussetzt, dass ich in einem Wohnheim oder einer Gemeinschaftsunterkunft lebe, dann ist der mich verpflichtende Tatbestand wohl nicht erfüllt. Der Erhebungsbeauftragte, der seinen Brief offenbar persönlich eingeworfen hat, nimmt wohl an, dass ich in einem Studentenwohnheim lebe. Viele Menschen denken das, weil sich der Gebäudekomplex in der Tat als Studentenwohnheim eignen würde und wegen der Uni-Nähe auch von sehr vielen Studenten bewohnt wird. Das ändert aber nichts daran, dass dies kein Studentenwohnheim ist und auch sonst kein Wohnheim und schon gar nicht so etwas wie eine Gemeinschaftsunterkunft.
So sehe ich das zumindest. Ob ein Gericht mir beipflichten würde, steht in den Sternen. Ich weiß auch nicht, ob der gesetzliche Tatbestand meiner Auskunftspflicht wirklich das Wort „Wohnheim“ enthält, und ich habe weder Zeit noch Lust, mich mit der einfachgesetzlichen oder gar der verfassungsspezifischen Rechtslage zu beschäftigen.
Gespielt habe ich mit diesem Gedanken aber durchaus. Vor meinem geistigen Auge habe ich mich schon eine Klage schreiben und, weil dieselbe keine aufschiebende Wirkung entfaltet, beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz begehren sehen. Angesichts des Aufwandes und des ungewissen Ausganges sowie des mit Letzterem verbundenen Kostenrisikos habe ich mich dann aber entschieden, den Erhebungsbeauftragten hereinzubitten. Soll er halt seine Daten erheben und wieder gehen. Er hat seine Antworten und ich meine Ruhe.
Ich störe mich nicht an der Preisgabe der Informationen, sondern an dem staatlich verordneten Zwang. Nur dieser und mein sportlicher Ehrgeiz haben mich zu der Erwägung verleitet, gegen die Befragung rechtlich vorzugehen.
Wohlgemerkt kann ich dem Zensus 2011 auch etwas Gutes abgewinnen. Nicht etwa das, was in seinem Rahmen geschieht, die zwangsweise Befragung unbescholtener Bürger nämlich; nein, das nicht. Aber das, was seine Durchführung aussagt, das begrüße ich: Wenn die verschiedenen staatlichen Stellen so eng miteinander vernetzt wären, wie mancher es befürchtet, wäre eine Volksbefragung wie der Zensus 2011 überflüssig. Noch gibt es offenbar keine sehr exakten Profile aller Menschen in teutschen Landen, auf die der Staat nach Belieben zugreifen kann.
Das, so befürchte ich indes, liegt eher am Mangel technischer Möglichkeiten und weniger daran, dass Staat und Politik den Datenschutz so sehr ehren. Niemand, der mich kennt, würde mich verdächtigen, übermäßig staatskritisch zu sein. Aber in manchen Belangen traue ich dem Staat nicht über den Weg, und die Belange des Datenschutzes gehören dazu.