Theorie und Praxis in der Juristerei
(Für Juristen)
Spätestens mit Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung habe ich aufgehört, Willenserklärungen zu sezieren, mich an Detailfragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses zu erfreuen und nach klugen Argumenten für und gegen die Theorie des äquipollenten Parteivorbringens zu suchen.
Grau ist alle Theorie, lässt Goethe uns durch seinen Mephisto wissen. Ich persönlich stehe der Theorie viel aufgeschlossener gegenüber. Doch auch ich kann nicht leugnen, dass vielerlei Denken und Schreiben nie aus seinem Gefängnis entkommen kann, welches Spötter Elfenbeinturm zu nennen pflegen.
Vielerlei heißt aber nicht: alles. Immer wieder staune ich, wie viel des im Studium Gelernten man in der beruflichen Praxis brauchen und gebrauchen kann: handelsrechtliche Rügeobliegenheit, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, gutgläubiger Eigentumserwerb, weiterfressender Mangel, Dissens bei fehlender Beurkundung (Vermutung des nicht geschlossenen Vertrages), Haakjöringsköd und viele andere Figuren aus dem rechtswissenschaftlichen Studium sind von praktischer Relevanz (gutgläubiger Erwerb war bislang nur einmal Thema, aber Haakjöringsköd konnte ich schon zwei oder sogar drei Mal „verwursten“).
Heute nun habe ich hochoffiziell den Auftrag erhalten, eine Verfassungsbeschwerde zu entwerfen. Im Studium tausend Mal gemacht, nichts Neues also, aber wenn ich irgendetwas für rein theoretisch gehalten haben sollte, dann ganz sicher Verfassungsrecht. Natürlich kommt man als Jurist dann und wann mit Fragen des Grundgesetzes in Berührung, etwa im Zusammenhang mit den Generalklauseln des Privatrechts; die Verfassungsbeschwerde aber ist ein Rechtsbehelf rein verfassungsrechtlicher Natur. Seine Zulässigkeit ist eine Frage nur des Verfassungsprozessrechts, und Maßstab der Begründetheit ist ausschließlich das Grundgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht, wie wir alle wissen, keine Superrevisionsinstanz bildet.
Die Statistik lässt mir geringe Chancen ausrichten. Die wenigsten Verfassungsbeschwerden haben Erfolg, die meisten werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Doch nichts ist unmöglich. Ich freue mich auf diese Aufgabe wie auf so viele andere, die den juristischen Geist erquicken. Es ist fantastisch, mit etwas Geld zu verdienen, das du so viel Freude bereitet!
