Fahrlässigkeit und Haftpflichtversicherung
(Für Nichtjuristen)
Da hätte mich ein Freund neulich fast auf eine gute Idee gebracht, als er fragte, ob eine Haftpflichtversicherung auch dann greift, wenn dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein Versicherer, der in diesem Fall nicht einstandspflichtig ist, ist fein raus, denn wenn der Versicherungsnehmer, der einen Schaden anrichtet, dabei nicht einmal fahrlässig handelt, dann hat der Geschädigte gegen ihn keinen Anspruch, und also muss der Versicherer seinen Versicherungsnehmer von keinem Anspruch freistellen. Eine grandiose Geschäftsidee, wenn man die Leute überzeugen kann, trotzdem eine Versicherung abzuschließen (hier könnte das Problem liegen).
Natürlich gelten für das Erfordernis der Fahrlässigkeit Einschränkungen. Wer zum Beispiel so etwas Gefährliches wie ein Atomkraftwerk betreibt, der haftet für dadurch verursachte Schäden verschuldensunabhängig. Eine solche sog. Gefährdungshaftung trifft sehr viele Bundesbürger. Zwar hält sich die Zahl der Atomkraftbetreiber arg in Grenzen. Aber ein Auto haben viele, und der Halter eines Autos (nicht der Fahrer!) ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls ebenfalls verschuldensunabhängig zum Schadensersatz verpflichtet.