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Archiv für 2011/12/04

Fahrlässigkeit und Haftpflichtversicherung

2011/12/04 1 Kommentar

(Für Nichtjuristen)

Da hätte mich ein Freund neulich fast auf eine gute Idee gebracht, als er fragte, ob eine Haftpflichtversicherung auch dann greift, wenn dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein Versicherer, der in diesem Fall nicht einstandspflichtig ist, ist fein raus, denn wenn der Versicherungsnehmer, der einen Schaden anrichtet, dabei nicht einmal fahrlässig handelt, dann hat der Geschädigte gegen ihn keinen Anspruch, und also muss der Versicherer seinen Versicherungsnehmer von keinem Anspruch freistellen. Eine grandiose Geschäftsidee, wenn man die Leute überzeugen kann, trotzdem eine Versicherung abzuschließen (hier könnte das Problem liegen).

Natürlich gelten für das Erfordernis der Fahrlässigkeit Einschränkungen. Wer zum Beispiel so etwas Gefährliches wie ein Atomkraftwerk betreibt, der haftet für dadurch verursachte Schäden verschuldensunabhängig. Eine solche sog. Gefährdungshaftung trifft sehr viele Bundesbürger. Zwar hält sich die Zahl der Atomkraftbetreiber arg in Grenzen. Aber ein Auto haben viele, und der Halter eines Autos (nicht der Fahrer!) ist dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls ebenfalls verschuldensunabhängig zum Schadensersatz verpflichtet.

Meine (vielleicht) merkwürdigsten eBay-Erlebnisse

2011/12/04 5 Kommentare

Würde mich jemand nach meinen drei eigenartigsten eBay-Erlebnissen fragen, so würde ich vielleicht diese nennen:

Platz 3: Die tollen Anwälte

Bei einem Händler kaufte ich einen Zaun für meine Meerschweinchen. Als die Ware trotz angeblicher Versendung nicht geliefert wurde, begehrte ich Erstattung des Kaufpreises. Auf die Weigerung des Händlers hin, meine Forderung zu erfüllen, drohte ich rechtliche Schritte an. Dem sah die Gegenseite gelassen entgegen. Man habe sehr gute Anwälte und könne den Versand des Zaunes lückenlos nachweisen.

Eigenartig: Was sollten noch so gute Anwälte daran ändern, dass ich, unabhängig davon, ob der Zaun versandt worden war oder nicht, Erstattung des Kaufpreises beanspruchen konnte?

Ich riet dem Händler, seine guten Anwälte, wenn er sie schon habe, doch erst einmal nach der Rechtslage zu befragen. Das Geld wurde mir erstattet. Ohne Anrufung eines Gerichts.

Platz 2: Die falsche Lieferanschrift

Ich verkaufte eine Sache (an die ich mich heute nicht mehr erinnern kann) und schickte sie alsbald nach Bezahlung an die von dem Käufer genannte Anschrift. Das Paket kam zurück, weil diese Anschrift nicht korrekt war. Der Käufer räumte seinen Fehler ein, wollte aber unnütz aufgewendete Kosten nicht ersetzen. Denn, so argumentierte er, das könne doch jedem einmal passieren.

Eigenartig: Natürlich kann das jedem einmal passieren. Ich war auch keineswegs böse und erhob keinerlei Vorwürfe. Aber warum soll nicht der, dem das passiert, auch derjenige sein, der die Kosten dafür trägt?

Erst als der Käufer zusagte, die Versandkosten zu ersetzen, schickte ich das Paket an die nun richtige Adresse. Gehalten hat der Käufer sein Wort leider nicht. Aber ich habe die Sache dann ad acta gelegt.

Platz 1: Die Sache mit der Zahlung

Es war, glaube ich, meine erste eBay-Auktion überhaupt. Sie liegt über zwölf Jahre zurück. Ich ersteigerte eine Mikrowelle, die sich nach ihrer Lieferung als defekt erwies. Meine negative Bewertung quittierte der Verkäufer mit einer ebensolchen. Darin hieß es sinngemäß, ich würde behaupten, die Mikrowelle sei defekt, obwohl diese bei ihm, dem Verkäufer, funktioniert habe. Außerdem habe der Verkäufer noch immer kein Geld von mir erhalten.

Eigenartig: Die Mikrowelle war per Nachnahme geliefert worden. Ich hatte sie also nur gegen Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt bekommen, auf die Weiterleitung des Geldes aber nun keinen Einfluss mehr.

Ich meine, den finanziellen Schaden dann als Lehrgeld verbucht zu haben.

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