Aus aktuellen Anlässen möchte ich meine geneigten Leser auf den Multi-Messenger Trillian aufmerksam machen. Der erste Anlass ist, dass seit neuestem auch Skype mit Trillian verwendet werden kann, ohne dass (wie bisher) der originale Skype-Client laufen muss. Der zweite Anlass ist Facebooks Ankündigung, die Welt um einen hauseigenen Messenger zu bereichern.
Trillian beherrscht neben klassischen Messenger-Protokollen wie ICQ, Windows Live, Yahoo! und AIM sowie Skype auch Facebook, Google Talk, Bonjour, IRC und andere. Die Zugangsdaten werden auf den Trillian-Servern gespeichert, so dass man von jedem Computer oder Smartphone aus Zugriff erhält, indem man sich mit seinem Trillian-Account anmeldet: ein Benutzername, ein Passwort; mehr muss man sich nicht merken. Bedient werden Windows, Mac, iOS, Android und Blackberry. Und wenn einmal nichts davon zur Verfügung steht (oder der Messenger nicht eigens installiert werden soll), kann Trillian auch im WWW benutzt werden.
Die Software ist für Windows kostenlos. Gegen Bezahlung steht eine Version mit erweiterten Möglichkeiten zur Verfügung.
Natürlich gibt es auch andere gute Multi-Messenger, wozu ich unter anderem Pidgin und meinen absoluten Liebling Adium zähle. Letzterer ist leider nur für Mac erhältlich.
Während sich ganz Deutschland über seine Sicherheitsbehörden empört, nimmt Bundesinnenminister Friedrich dieselben vor überspannter Kritik in Schutz. Zugleich wirft er den Behörden schwere Versäumnisse vor und meint, dass sich der eine oder andere einer
peinlichen Befragung
unterziehen müsse. Gibt es Grund, Friedrich hierfür anzugreifen? Nein.
Und doch habe ich gestern in der juristischen Blogosphäre den Kommentar eines Anwalts gelesen, der genau das getan hat. Die peinliche Befragung, auch hochnotpeinliche Befragung genannt, ist nämlich ein Verhör, bei dem unter Anwendung von Folter ein Geständnis erpresst wird. Das, so meint der Kommentator, müsse Friedrich als Jurist wissen, und wenn sich die Republik schon über Müller-Hohensteins „inneren Reichsparteitag“ empöre, dann müsse sie doch erst recht aufschreien, wenn ein Innenminister zumindest dem Wortlaut nach Folter propagiere.
Typisch Jurist! Das zumindest werden manche Nichtjuristen denken. Dabei hat der Anwalt mit seinem Blogbeitrag alle Regeln der Interpretation verletzt, die sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der Justiz allgemein anerkannt sind: Nicht der Wortlaut ist maßgeblich, sondern das Gemeinte oder das, was der Adressat einer Aussage als das Gemeinte verstehen darf und muss.
Nichts weist darauf hin, dass der Bundesinnenminister die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden foltern will. Auch kann man ihm nicht vorwerfen, das Leid der Gefolterten vergangener Jahrhunderte zu verharmlosen. Es ist ganz offensichtlich, was Friedrich sagen will: Die Behörden werden sich kritische Fragen gefallen lassen müssen, und das kann ganz schön unangenehm für sie werden. Bei verständiger Würdigung lässt sich Friedrichs Aussage anders nicht verstehen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz treibt gar wunderliche Blüten.
Beispiel: B wird auf Zahlung eines Geldbetrags verklagt. Er beauftragt Rechtsanwalt R mit der Prozessvertretung. Im ersten Termin empfiehlt das Gericht einen Vergleich. R rät B ab. Der Vergleich kommt darum nicht zustande, und eine mehr oder minder umfangreiche Beweisaufnahme steht an.
R verdient an der Prozessvertretung im Wesentlichen durch zwei Gebühren. Die sog. Verfahrensgebühr fällt an, weil R sich an dem Gerichtsverfahren beteiligt. Die sog. Terminsgebühr fällt an, weil er einen Gerichtstermin wahrgenommen hat. Eine weitere Terminsgebühr bekommt er auch dann nicht, wenn in dieser Instanz noch 100 oder 1.000 Termine zur mündlichen Verhandlung folgen.
R hätte so gesehen nichts Besseres passieren können als ein Vergleich. Denn für all die Arbeit, die er nun noch haben wird, bleibt er ohne zusätzlichen Lohn.
Und es kommt noch besser: Wäre der Vergleich zustande gekommen, hätte R eine sog. Vergleichsgebühr erheben dürfen. Das bedeutet, dass er nun dafür weniger Geld bekommt, dass er mehr arbeitet. Vermutlich hätte B sich auf das Anraten von R hin auf den Vergleich eingelassen. Dann wäre die Sache für R nun erledigt, und R würde sogar noch mehr Geld bekommen.
Dieser Fall hat sich heute exakt so vor dem Landgericht Oldenburg ereignet. Und er wiederholt sich in Deutschland an jedem Gerichtstag unzählige Mal. Es geht mir nicht darum, R als besonders verdienstvoll hinzustellen. Das ist er (bezogen auf seine Empfehlung an B) keineswegs; sein Verhalten war vielmehr ganz selbstverständlich. Aber die Auswirkungen seines Handelns auf die Gebühren sind irgendwie eigenartig.
Nachdem ich eben unverhofft gefragt wurde, ob es richtig ist, dass man (erst) ab 14 Jahren Sex haben darf, hier eine kurze Antwort: jein.
Das Strafrecht verbietet niemandem sexuellen Verkehr. Doch die Wahl des Sexualpartners kann einen Straftatbestand erfüllen. Es ist verboten, mit einer Person unter 14 Jahren sexuell zu verkehren, aber der Person, die selbst noch keine 14 Jahre alt ist, ist der Geschlechtsverkehr (strafrechtlich gesehen) erlaubt. Denn einfach alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt, und kein Strafgesetz verbietet einem Kind unter 14 Jahren den Geschlechtsverkehr. Hinzu kommt, dass eine Person unter 14 Jahren nicht strafmündig ist. Daraus ergeben sich folgende Konstellationen:
Beide über 14: grundsätzlich erlaubt.
Einer jünger als 14, einer älter: (Nur) Letzterer macht sich strafbar.
Beide unter 14: Beide handeln rechtswidrig, aber als Strafunmündige schuldlos. Sie machen sich daher nicht strafbar.
Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sagte neulich im Bundestag:
Und es ist eine Unverschämtheit, wenn manche hier von einer Herdprämie reden und damit unterstellen, als wären Frauen, die sich Zeit für ihre Kleinstkinder nehmen, kleine Dummchen, meine Damen und Herren. […] Ich find’s wirklich mehr als schofel. Sie verbreiten hier wissentlich falsche Wahrheiten, und das wissen Sie! Das wissen Sie, wenn Sie sich schon so hier als Expertin generieren.
Wer so etwas nicht verpassen will, dem sei Peter Zudeicks Satirischer Wochenrückblick empfohlen. Alle sieben Tage aktuelle Politikerzitate mit sarkastischer, in der Regel treffsicherer Kommentierung.
Nun haben wir also einen rechten Terrorismus. Das zumindest sagen uns die Stimmen, die wir aus dem Blätterwald vernehmen. Zehn Jahre lang habe niemand bemerkt, wie Rechtsradikale sich gruppiert und Angst und Schrecken verbreitet haben. Das ist paradox. Terroristen wollen nicht unerkannt bleiben. Ihnen geht es im Gegenteil darum, als Täter ihrer Verbrechen (die sie nicht als solche verstehen) identifiziert zu werden, weshalb sie, um sicher zu gehen, Bekennerschreiben zu versenden oder andere Spuren zu hinterlassen pflegen. Zu Einzelheiten befragen Sie bitte die Enzyklopädie Ihres Vertrauens. Für mich steht fest, dass es in den letzten Jahres so etwas wie einen rechten Terrorismus in Deutschland nicht gegeben hat.
Seit dem 27.9.2011, also seit anderthalb Monaten, betreiben einige wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte der juristischen Fakultät in Köln ein Blog namens WissMit. Momentan rekrutiert sich das Autorenteam fast ausschließlich aus den Reihen von Mitarbeitern der strafrechtlichen Lehrstühle. Doch auch andere Themen als Straf- und Strafprozessrecht sind bereits aufgegriffen worden, so etwa juristische Methodenlehre, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Gastbeiträge von Cornelius Nestler und Barbara Dauner-Lieb, zwei hochkarätige Jura-Professoren, nobilitieren das Blog. Dieses richtet sich primär an Jurastudenten, ist aber auch für Referendare, Volljuristen und interessierte Laien lesenswert. Darum verlinke ich WissMit ab sofort in meiner Blogroll.
Vor einigen Jahren schrieb eine Österreicherin im Internet, sie fühle sich beleidigt, wenn jemand bestreite, dass Österreich von jeher eine eigene Nation gewesen sei. Immerhin hätten sie, die Österreicher, über Jahrhunderte die Geschicke der ganzen Welt gelenkt. Was ist davon zu halten?
Tatsachen interessieren sich nicht dafür, ob sie jemanden beleidigen oder nicht. Es ist allerdings auch kein Verdienst, eine Nation zu sein, und ebenso wenig eine Schande, keine Nation zu sein. So gesehen erscheint mir die Empörung der genannten Frau ganz unberechtigt.
Bemerkenswert finde ich aber ihre Auffassung, Österreich habe über Jahrhunderte die Geschicke der ganzen Welt gelenkt. Damit soll offenbar Österreich mit dem Haus Habsburg gleichgesetzt werden. Und in der Tat: Die Habsburger haben großen Einfluss auf die abendländische und auf die Weltgeschichte genommen. Aber wie österreichisch sind die Habsburger? Um jedes Missverständnis im Keim zu ersticken: Ich leugne in keiner Weise die Verbindung zwischen Österreich und der habsburgischen Dynastie. Um aber der Wahrheit die Ehre zu geben, sind einige Einschränkungen zu konstatieren.
Das beginnt schon bei dem Stammsitz. Die Habsburg liegt im heutigen Kanton Aargau, also in der Schweiz. Und dann die beiden (Haupt-)Linien: Im 16. Jahrhundert teilte sich die Familie in die österreichische Linie auf der einen und die spanische Linie auf der anderen Seite. Letztere war es, die über Spanien, Portugal und Teile Afrikas, Asiens und Amerikas herrschte, also über ein Reich, in dem die Sonne niemals unterging. Ihr Mannesstamm erlosch allerdings schon im Jahr 1700. Dasselbe Schicksal erlitt die österreichische Linie nur 40 Jahre später.
Durch die Heirat Maria Theresias mit einem Lothringer entstand freilich das neue Haus Habsburg-Lothringen, das es bis heute gibt. Der Einfluss auch dieses Hauses auf die Weltgeschichte ist unbestreitbar. Auch muss man den Österreichern zugeben, dass der Ausdruck „Haus Österreich“ seit dem Ende des Mittelalters für die gesamte habsburgische Familie üblich ist und sich sogar schon für den Beginn des 14. Jahrhunderts nachweisen lässt.
Und doch neige ich dazu, die Habsburger eher als eine europäische denn als eine österreichische Dynastie zu verstehen. Wer sich mit ihrer Geschichte beschäftigt, wird schnell merken, mit wie vielen Ländern und Nationen die Habsburger verbunden waren. Bella gerant alii, tu felix Austria nube. Die Internationalisierung war die logische Folge dieser Politik, welche übrigens von ihrer Effektivität geadelt wurde.
Wie ich sieht es offenbar auch der ORF, der vor nunmehr 20 Jahren eine mehrstündige Dokumentation mit dem Titel „Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte“ produziert hat. Eine unterhaltsame Filmlektüre, rein und frei von knopp’schem Histotainment. Es gibt insbesondere keine gespielten Szenen. Präsentiert wird die Sendung ansprechend von Friedrich von Thun. Allein die anachronistische Musik ist dann und wann etwas nervig, und die eine oder andere Behauptung scheint mir nicht ganz exakt, nicht ganz richtig zu sein.
Empfehlen kann ich die Dokumentation aber allemal. Und so freue ich mich, mitzuteilen zu können, dass die ORF-Sendung bei YouTube zur Verfügung steht.