Die kommissarische(n) Reichsregierung(en)
(Für Juristen und Nichtjuristen)
Einige Fragen werden in Internet-Rechtsforen, in denen juristische Laien mitwirken, häufiger gestellt als andere. Dazu gehören die nach dem Fortbestand des Deutschen Reiches, der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und der Bedeutung selbsternannter „kommissarischer Reichsregierungen“. „Wie bitte?“, fragt der geneigte Leser da. Die Erklärung muss ausführlich sein, aber ich verspreche: Es lohnt sich!
1867 wurde mit dem Norddeutschen Bund nach fast tausendjähriger „teutscher“ Geschichte zum ersten Mal ein deutscher Bundesstaat gegründet. In diesem Staat leben wir Deutschen bis heute. Natürlich hat sich seit 1867 einiges geändert: das Staatsgebiet zum Beispiel und auch der Name; erst wurde aus dem Norddeutschen Bund das Deutsche Reich und dann aus dem Deutschen Reich die Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich bei diesen aber um ein und denselben Staat. Zwischen dem Norddeutschen Bund, dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland herrschen Kontinuität und Identität. So sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht, das 1973 in einem Urteil (unter Außerachtlassung des Norddeutschen Bundes, auf den es für die Entscheidung nicht ankam) Folgendes festgestellt hat:
Das Grundgesetz […] geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist […] Das Deutsche Reich existiert fort […] Die Bundesrepublik Deutschland ist […] nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ […]
Der letzte Satz bedarf einer kurzen Erläuterung: Schon begrifflich kann man nicht sein eigener Nachfolger sein. So verhält es sich auch in der Juristerei, wo Rechtsnachfolge bedeutet, dass eine Person „wegfällt“ (Beispiel: Ein Mensch stirbt) und eine andere an ihre Stelle tritt und die Rechte und Pflichten der „weggefallenen“ Person (teilweise) übernimmt (Beispiel: Ein Mensch wird Erbe). Da der Staat „Deutsches Reich“ mit dem Staat „Bundesrepublik Deutschland“ identisch ist, kann der eine nicht (Rechts-)Nachfolger des anderen sein.
Nun gibt es Menschen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvollständig zitieren. Sie lassen unter den Tisch fallen, dass der Staat „Deutsches Reich“ nach diesem Urteil mit dem Staat „Bundesrepublik Deutschland“ identisch ist, und beschränken sich auf folgende Aussagen: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, sondern besteht fort, und die Bundesrepublik Deutschland ist nicht seine Rechtsnachfolgerin. So formuliert klingt es, als existierte ein Deutsches Reich, das keine Staatsorgane hat und von niemandem regiert wird. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist ausweislich des Urteils ja gerade nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, und dass sie selbst dieses Deutsche Reich ist, nur mit anderem Namen, wird wohlweislich verschwiegen.
Zur Abrundung der Argumentation wird behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland seit 1990 gar nicht mehr besteht. Die Begründung ist indes weniger raffiniert. Sie beruft sich auf den Wegfall eines Grundgesetz-Artikels, der wie folgt lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Der Beitritt ist mittlerweile unter dem Label Wiedervereinigung erfolgt, und der zitierte Artikel wurde 1990 aus dem Grundgesetz gestrichen. Da sein erster Satz aber nun den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes definierte, und da es in der Verfassung seit 1990 an einer solchen Definition mangelt, ist das Grundgesetz, so die Argumentation, nicht mehr gültig, womit die Bundesrepublik Deutschland gleichsam erloschen ist. Tatsächlich muss eine Verfassung ihren räumlichen Geltungsbereich nicht ausdrücklich umschreiben, um gültig zu sein, und ein Staat braucht, um zu existieren, nicht zwingend eine Verfassung.
Wir halten fest: Nach Ansicht einiger Menschen existiert die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, wohl aber das Deutsche Reich, das ohne Staatsorgane und ohne Regierung ist. Was liegt da näher, als die Regierung des Deutschen Reiches kommissarisch selbst zu übernehmen? Dies ist kein Scherz: Es gibt Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, Mitglied einer kommissarischen Reichsregierung zu sein. Wir haben sogar gleich mehrere solcher Regierungen, die, jede für sich und weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, vor sich hinregieren.
Eine dieser Regierungen firmiert etwa unter „Staat 2tes Deutsches Reich“. Sie nimmt ihre sich selbst zugewiesene Aufgabe sehr ernst und hat sich unter anderem durch eine mehr oder weniger intensive Gesetzgebung hervorgetan. So gibt es ein Gesetz über die Reichswehr des Deutschen Reiches, eine Verordnung betreffend den Amtssitz, den Sitz der Kommissarischen Reichsdruckerei und der Bezugsmöglichkeit des Reichsgesetzblattes und einen Erlaß des Staatsoberhauptes und der Kommissarischen Reichsregierung über das Statut der Deutschen Reichsbank. Manche Gruppen zeichnen sich eher dadurch aus, dass sie gegen Gebühren amtliche Dokumente ausstellen, z.B. Personalausweise des Deutschen Reiches. Offenbar stehen nicht immer politische Ansichten im Vordergrund, sondern zuweilen auch ökonomische Interessen.
Wer sich ausführlicher informieren und die ganze Palette der Argumente kommissarischer Reichsregierungen kennen lernen möchte, dem sei die Seite KRR FAQ empfohlen.
Sehr gelungene Einführung in eine Thematik, die ein paar “Selbstverwalter” engagiert vertreten. Habe auch schon ein paar fruchtlose Diskussionen mit Anhängern dieser Thesen geführt. Mit dem “juristischen Handwerksköfferchen” ist den meisten nicht (mehr) beizukommen: da werden juristische Termini vertauscht, wie oben auch geschildert Urteile verkürzt und sinnentstellt wiedergegeben, etc.
Man gibt dann einfach frustriert auf und entlässt die Leute lieber wieder in Ihre “UN-Selbstverwaltung”
Ganz interessant auch dieser Verfechter: http://creaplan.org/Arne_Hinkelbein/justizfalle.html
Vielen Dank! Hat mir in einer Diskussion mit einem Rechten, der den Fortbestand des Deztschen Reiches propagiert, sehr geholfen!
Reine Propaganda, in diesem Artikel wird das KKR-FAQ empfohlen, das KKR-FAQ wird von einem Blieskasten-Willi betrieben, der in Wirklichkeit Mitarbeiter des BRD-Staatsschutz ist. Seine Aufgabe ist es, die Argumente der KKRen aus dem Zusammenhang zu reißen, das wichtigste wegzulassen und das unwichtige in den Vordergrund zu stellen. Reine Diskreditionsarbeit ohne Wahrheitsgehalt. Was in diesem Artikel fehlt, sind Beispiele von Reichsbürgern, die ohne jegliche Konsequenz seit Jahren keine BRD-Steuern mehr zahlen.
Blödsinn! Weder wird die “KKR”-FAQ von einem “BRD-Staatsschutz” betrieben noch gibt es belastbare Argumente dieser ideogisch bedingten “kommissarischen Reichsregierungen”, da sich alle bei näherer Betrachtung in Luft auflösen.
Was heißt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von verschiedenen Leuten unvollständig zitiert wird? Es wird in der Regel gar nicht zitiert.
Das Urteil lautet nämlich:
“Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen BVerfGE 36, 1 (2)BVerfGE 36, 1 (3)der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. ”
Was zitiert wird, sind lediglich Fragmente aus den Gründen, die diesen Leuten in den Kram passen. Und was nicht passt, lässt man einfach weg. Man baut sich auf diese Art sein eigenes Rechts- und auch Weltsystem, das mit der Realität nichts zu tun hat.
Die These von der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland wird, wie ein Amtsrichter aus Duisburg vor einigen Jahren zutreffend in einem Urteil erklärt hat, ausschließlich von rechtsextremen Agigatoren und /oder von Psychopathen betrieben.
Novemba scheint mir aus einer Ecke zu kommen, die beide vom Amtsrichter genannte Gruppen vereinigt.
Zur KRR-FAQ nur soviel. Es ist bisher noch nicht gelungen, der FAQ einen Fehler nachzuweisen. Die Artikel sind hervorragend recherchiert.
Das Urteil wird durchaus zitiert. Ein Urteil besteht ja nicht nur aus dem Tenor, sondern unter anderem auch aus den Entscheidungsgründen. Man kann Urteil nicht mit Tenor gleichsetzen.
“Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). 78
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.”
Wenn man zitiert, dann korrekt. Die sogenannte Rechtsnachfolge bezieht sich auf die Aussage von Carlo Schmid der in der BRD tatsächlich nur ein Provisorium sah. Insofern besteht das Deutsche Reich tatsächlich bis heute. Ganz sicher ist die Bundesrepublik auch nicht, mangels Verfassungskontinuität, identisch mit dem fiktiven Deutschen Reich. Ob dies allerdings unsere Realität beeinflußt, ist natürlich fraglich.
Zunächst einmal geht es mir gar nicht so sehr darum, wer mit wem oder was inwieweit identisch ist. Hierüber kann man verschiedener Auffassung sein. Die DDR jedenfalls hat sich als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches verstanden und also ganz anders argumentiert. Darum lasse ich Ihr Argument der Verfassungskontinuität nun außen vor. Ihre Meinung sei Ihnen unbenommen.
In der fraglichen Entscheidung des BVerfG kommt das Wort Verfassungskontinuität allerdings nicht vor. Nur um diese Entscheidung geht es mir aber, genauer gesagt darum, dass sich die sog. Reichsideologen zu Unrecht darauf stützen. Das BVerfG sagt in der fraglichen Entscheidung ausdrücklich, dass der Staat “Deutsches Reich” mit dem Staat “Bundesrepublik Deutschland” identisch ist. Sie dürfen anderer Meinung sein, aber Sie können sich dabei nicht auf das BVerfG berufen.
Den Aspekt der räumlich gesehen bloßen Teilidentität habe ich bewusst herausgelassen, weil er die Darstellung m.E. unnötig verkompliziert hätte. Denn nach meinem Verständnis beruhte die bloße Teilidentität auf der deutschen Teilung, die heute ja überwunden ist. Ich folgere dies daraus, dass das BVerfG das Wort “gesamtdeutsch” verwendet und sich dabei auf das Grundgesetz bezieht. Wenn das GG in seiner damaligen Fassung gesamtdeutsche Aspekte berücksichtigte, so wurde hiermit auf die deutsche Teilung Bezug genommen, z.B. in dem von mir oben zitierten Satz:
“In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”
Beim Thema BRD-GmbH geht es nicht um rechtsradikale Ansichten, sondern um Menschen- und Völkerrechte. Es ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Rechtsradikalen, wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass das Deutsche Reich in seinen Grenzen der Weimarer Republik bis heute fortbesteht. Trotzdem sollte man fähig sein zu differenzieren und nicht gleich Hitler, Holocaust und Hakenkreuze sehen, sobald man “Deutsches Reich” hört. Dies gilt sowohl für die Rechten selber als auch für diejenigen, die das Thema gleich dem rechten Lager zuordnen wollen. Um Völkerrechtsverletzungen anzuprangern muss man kein Nazi sein. Siehe http://www.deutsches-amt.de
Man beachte, der sogenannte 2+4-Vertrag wurde durch Bundesdeutsche Seite nicht umgesetzt!
Weder ist Berlin West ein Teil der BRD (BUndesges.blatt Teil I seite 1064) noch konnte die DDR gemäß Artikel 23 GG der BRD beitrteten, da da der Artikel 23 schon nicht mehr existierte!!
Welch eine blödsinnige Behauptung! Selbstverständlich wurde der 2+4-Vertrag vom vereinten Deutschland – mit dem 3.10.90 gleichzusetzen mit der Bundesrepublik Deutschland – ratifiziert (BGBl. II 1991 S. 587; http://www.krr-faq.net/bilder/bg91587.jpg) wie auch die DDR gemäß Art. 23 Satz 2 GG a.F. der Bundesrepublik beigetreten war, da dieser Artikel “beitrittsbedingt” bis zum 3.10.1990 existierte und entgegen der Mindermeinung, er sei bereits zuvor mit dem Einigungsvertrag aufgehoben worden, die sich nicht bewahrheitet, wenn man sowohl das geänderte Ländereinführungsgesetz als auch den genauen Wortlaut des Art. 4 EV heranzieht (“Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes”; http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_4.html)!
Die Sahce beschäftigt mich nun schon einige Jahre. Um es klar zu sagen, natürlich ist das alles abwegig. Aber es offenbart einen gewaltigen Legitimitätsmangel. Offensichtlich sind eine Menge Deutsche nicht mit der Berliner Republik einverstanden. Weder ist das der Staat den die Westdeutschen wollten, noch ist es der Staat geworden in den die Ostdeutschen wollten. Mittlererweile wird die “BRD Gmbh” schon bald zum running gag.
Nö, nur weil ein paar wenige Vollpfosten mangels Medienkompetenz jeden hanebüchenen Scheißdreck im Internet glauben, der hier und da von Verschwörungsneurotikern und ewiggestrigen Reichsdeppen abgesondert wird, begründet das keineswegs ein Legitimationsmangel. Dass “eine Menge Deutsche nicht mit der Berliner Republik einverstanden” seien, kann insoweit ebenso infrage gestellt werden, wenn man sie dann fragt, was sie stattdessen für einen Staat bzw. Regierungssystem haben wollen. Die allerwenigstens – bis auf unser altbekannten Spinner und Nazis von Rechtsaußen – wollen das Deutsche Reich von 1871 oder später wieder haben, und zwar schlicht und ergreifend deshalb, weil die gegenwärtige staatsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Nationalstaats, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, weitaus freiheitlicher und demokratischer ist als es das Deutsche Reich jemals sein konnte.
So ist auch das Grundgesetz die beste deutsche Verfassung, die die Deutschen in ihrer relativ kurzen nationalstaatlichen Geschichte bislang hatten.