(Für Juristen und Nichtjuristen)
Einige Fragen werden in Internet-Rechtsforen, in denen juristische Laien mitwirken, häufiger gestellt als andere. Dazu gehören die nach dem Fortbestand des Deutschen Reiches, der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und der Bedeutung selbsternannter „kommissarischer Reichsregierungen“. „Wie bitte?“, fragt der geneigte Leser da. Die Erklärung muss ausführlich sein, aber ich verspreche: Es lohnt sich!
1867 wurde mit dem Norddeutschen Bund nach fast tausendjähriger „teutscher“ Geschichte zum ersten Mal ein deutscher Bundesstaat gegründet. In diesem Staat leben wir Deutschen bis heute. Natürlich hat sich seit 1867 einiges geändert: das Staatsgebiet zum Beispiel und auch der Name; erst wurde aus dem Norddeutschen Bund das Deutsche Reich und dann aus dem Deutschen Reich die Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich bei diesen aber um ein und denselben Staat. Zwischen dem Norddeutschen Bund, dem Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland herrschen Kontinuität und Identität. So sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht, das 1973 in einem Urteil (unter Außerachtlassung des Norddeutschen Bundes, auf den es für die Entscheidung nicht ankam) Folgendes festgestellt hat:
Das Grundgesetz […] geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist […] Das Deutsche Reich existiert fort […] Die Bundesrepublik Deutschland ist […] nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ […]
Der letzte Satz bedarf einer kurzen Erläuterung: Schon begrifflich kann man nicht sein eigener Nachfolger sein. So verhält es sich auch in der Juristerei, wo Rechtsnachfolge bedeutet, dass eine Person „wegfällt“ (Beispiel: Ein Mensch stirbt) und eine andere an ihre Stelle tritt und die Rechte und Pflichten der „weggefallenen“ Person (teilweise) übernimmt (Beispiel: Ein Mensch wird Erbe). Da der Staat „Deutsches Reich“ mit dem Staat „Bundesrepublik Deutschland“ identisch ist, kann der eine nicht (Rechts-)Nachfolger des anderen sein.
Nun gibt es Menschen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvollständig zitieren. Sie lassen unter den Tisch fallen, dass der Staat „Deutsches Reich“ nach diesem Urteil mit dem Staat „Bundesrepublik Deutschland“ identisch ist, und beschränken sich auf folgende Aussagen: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, sondern besteht fort, und die Bundesrepublik Deutschland ist nicht seine Rechtsnachfolgerin. So formuliert klingt es, als existierte ein Deutsches Reich, das keine Staatsorgane hat und von niemandem regiert wird. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist ausweislich des Urteils ja gerade nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, und dass sie selbst dieses Deutsche Reich ist, nur mit anderem Namen, wird wohlweislich verschwiegen.
Zur Abrundung der Argumentation wird behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland seit 1990 gar nicht mehr besteht. Die Begründung ist indes weniger raffiniert. Sie beruft sich auf den Wegfall eines Grundgesetz-Artikels, der wie folgt lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Der Beitritt ist mittlerweile unter dem Label Wiedervereinigung erfolgt, und der zitierte Artikel wurde 1990 aus dem Grundgesetz gestrichen. Da sein erster Satz aber nun den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes definierte, und da es in der Verfassung seit 1990 an einer solchen Definition mangelt, ist das Grundgesetz, so die Argumentation, nicht mehr gültig, womit die Bundesrepublik Deutschland gleichsam erloschen ist. Tatsächlich muss eine Verfassung ihren räumlichen Geltungsbereich nicht ausdrücklich umschreiben, um gültig zu sein, und ein Staat braucht, um zu existieren, nicht zwingend eine Verfassung.
Wir halten fest: Nach Ansicht einiger Menschen existiert die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, wohl aber das Deutsche Reich, das ohne Staatsorgane und ohne Regierung ist. Was liegt da näher, als die Regierung des Deutschen Reiches kommissarisch selbst zu übernehmen? Dies ist kein Scherz: Es gibt Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, Mitglied einer kommissarischen Reichsregierung zu sein. Wir haben sogar gleich mehrere solcher Regierungen, die, jede für sich und weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, vor sich hinregieren.
Eine dieser Regierungen firmiert etwa unter „Staat 2tes Deutsches Reich“. Sie nimmt ihre sich selbst zugewiesene Aufgabe sehr ernst und hat sich unter anderem durch eine mehr oder weniger intensive Gesetzgebung hervorgetan. So gibt es ein Gesetz über die Reichswehr des Deutschen Reiches, eine Verordnung betreffend den Amtssitz, den Sitz der Kommissarischen Reichsdruckerei und der Bezugsmöglichkeit des Reichsgesetzblattes und einen Erlaß des Staatsoberhauptes und der Kommissarischen Reichsregierung über das Statut der Deutschen Reichsbank. Manche Gruppen zeichnen sich eher dadurch aus, dass sie gegen Gebühren amtliche Dokumente ausstellen, z.B. Personalausweise des Deutschen Reiches. Offenbar stehen nicht immer politische Ansichten im Vordergrund, sondern zuweilen auch ökonomische Interessen.
Wer sich ausführlicher informieren und die ganze Palette der Argumente kommissarischer Reichsregierungen kennen lernen möchte, dem sei die Seite KRR FAQ empfohlen.