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Beweise vor Gericht: von Knallzeugen und anderen Ungereimtheiten

(Für Nichtjuristen)

Zeugen sind vor Gericht das wichtigste Beweismittel. Zugleich sind sie aber auch besonders unzuverlässig, wofür es im Großen und Ganzen zwei Gründe gibt.

Der erste liegt in den Tücken des menschlichen Gehirns. Berühmtes Beispiel: der Knallzeuge. Er läuft eine Straße entlang, als er hinter sich plötzlich einen Knall hört. Er dreht sich um und sieht, dass sich ein Autounfall ereignet hat. Aus dem Bild, das sich dem Knallzeugen bietet, rekonstruiert er, was geschehen sein muss, und fortan ist er überzeugt davon, diesen Vorgang, also den Unfall selbst, auch wirklich gesehen zu haben.

Der andere Grund für die Unzuverlässigkeit von Zeugen ist die unglaublich weit verbreitete Bereitschaft zur Lüge. Trotz der relativen hohen Strafandrohung für eine (auch uneidliche) Falschaussage, und obwohl eine Falschaussage zudem Straftatbestände wie Beihilfe zum Betrug erfüllen kann, wird vor Gericht gelogen, dass sich die Balken biegen.

Fehlurteile können also unter anderem darauf beruhen, dass die Zeugen nicht willens oder nicht in der Lage waren, die Wahrheit zu sprechen. Zu den weiteren möglichen Gründen für falsche Entscheidungen gehört die fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Gericht. Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass es neben Knallzeugen auch Knallrichter gibt. Durchaus wage ich aber zu behaupten, dass hin und wieder auch Urteile gesprochen werden, über deren Beweiswürdigung man sich wundern kann. Mit einer recht mutigen und kreativen Beweiswürdigung habe ich gerade von Berufs wegen zu tun. Gern würde ich diesen Fall hier darstellen, aber ich habe beschlossen, im Blog nie aus meinen Akten zu erzählen, damit sich niemals die Frage stellt, ob ich vor dem Hintergrund meiner Schweigepflicht nicht zu viel erzählt habe.

Stattdessen befasse ich mich hier nun mit einem Interview, welches Axel Wendler, ein Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, dem ZDF gegeben hat. Wendler lehrt Aussagepsychologie an der Universität Tübingen und sollte also Experte auf diesem Gebiet sein. Das Interview ist recht interessant, und Wendler erklärt anschaulich, woran man einem Zeugen anmerkt, ob er lügt oder die Wahrheit sagt. Für Juristen ist allerdings nicht viel Neues dabei.

Über eines, was Wendler in dem Interview sagt, bin ich aber doch gestolpert. Es geht anlässlich des Strafverfahrens gegen Jörg Kachelmann um die Frage, ob es häufig vorkommt, dass Männer von Frauen zu Unrecht eines Sexualdeliktes bezichtigt werden. Wendler verneint dies insofern, als die Lügerei bei Sexualdelikten zumindest nicht häufiger vorkomme als sonst auch. Man müsse sich vorstellen, so Wendler weiter, was es bedeute, einen solchen Tatvorwurf zu Unrecht zu erheben, sowohl für den Beschuldigten als auch für die Anzeigeerstatterin. Letztere müsse Vernehmungen, vaginale Untersuchungen und Befragungen durch Richter und Sachverständige über sich ergehen lassen und werde vor Gericht mit dem Täter konfrontiert. Das, so meint Wendler offenbar, spreche für die Wahrheit einer Anzeige wegen eines Sexualdeliktes.

Mit dieser Argumentation kann ich mich nicht recht anfreunden. Fast erscheint sie mir ein wenig tendenziös. Wenn eine Frau einen Mann aus Rache oder aus welchen Gründen auch immer wider besseres Wissen eines Sexualdeliktes bezichtigt, dann gerade wegen der Folgen, welche das für den Mann haben kann. Die falsche Verdächtigung hat einen Täter bzw. hier eben eine Täterin und ein Opfer. So ist das aber bei den meisten Straftaten, bei allen Tötungsdelikten zum Beispiel, bei Körperverletzung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten und so weiter und so fort. Trotzdem käme hier niemand auf die Idee, an der Täterschaft eines Angeklagten allein deshalb zu zweifeln, weil dieser doch wohl nicht gewollt haben könne, dass das Opfer Schaden erleidet. Wir wissen aus der mehrtausendjährigen Kriminalitätsgeschichte doch vielmehr, dass das Gegenteil der Fall ist: Unzählige Menschen wurden schon Opfer von Kriminalität.

Die Vernehmungen durch Richter, Polizisten, Staatsanwälte, Gutachter, Verteidiger usw. mögen unangenehm sein, aber doch wohl in erster Linie für die Frauen, die tatsächlich Opfer des von ihnen behaupteten Deliktes wurden. Eine Frau, die keine Skrupel hat, einen Mann wider besseres Wissen für mehrere Jahre hinter Gitter zu schicken, spielt ein brutales Spiel, in dem diese Vernehmungen Teil des Tatplans sind. Für mich steht fest: Es gibt Frauen, die wegen Sexualdelikten Anzeige erstatten, ohne dass ein solches vorliegt; ob diese Frauen wirklich vor Scham im Erdboden versinken, wenn sie nach dem Tathergang befragt werden? Ich glaube kaum.

Am wenigsten überzeugt mich aber Wendlers Hinweis darauf, dass die Frau im Gerichtssaal ja mit dem Täter konfrontiert werde. Der zu Unrecht angeklagte Mann ist nämlich gerade nicht Täter des ihm vorgeworfenen Sexualdeliktes. Folglich begegnet die Frau im Gerichtsaal nicht ihrem Peiniger, sondern ihrem Opfer. Während eine Frau, die wirklich auf einen Sexualstraftäter trifft, der sie vergewaltigt oder anders sexuell genötigt hat, dies sicher als große Belastung empfindet, spielt ein nur vermeintliches Opfer gerade ein perfides Spiel und hat keinen Anlass, sich vor dem bösen Angeklagten zu fürchten, der nämlich, wie die Frau weiß, gar nicht so böse ist.

  1. 2010/10/14 um 16:38 | #1

    Ein guter Beitrag – kennzeichnend für viele Richter, die nicht willens oder in der Lage sind, objektive Schlüsse zu ziehen und dann richtig zu urteilen.

  2. HD
    2010/10/15 um 08:20 | #2

    Was Beweiswürdigung so schwierig macht, ist auch der Umstand, dass viele Einzelaspekte, je nach dem wie man sie dreht und wendet, sowohl für das eine wie auch für das andere sprechen können. Erst die Gesamtschau kann dann das Ergebnis erhellen. Ich halte es jedenfalls durchaus für nachvollziehbar zu überlegen, ob nicht die falsche Verdächtigung mit einer Vergewaltigung so unangenehm für die Anzeigenerstatterin ist, dass jemand mit einigermaßen klarem Verstand es nicht machen würde, weil die Kosten zu hoch sind. So etwas durchzuziehen, zeugt jedenfalls von einem enormen Hass. Der hier allerdings durchaus vorliegen könnte.

    • CM
      2010/10/15 um 18:39 | #3

      Mit einigermaßen klarem Verstand lässt sich auch ein Mord kaum verüben, ein Raub nicht, ein Diebstahl nicht usw. Aber darauf kommt es mir auch gar nicht so sehr an. Wendlers spricht in dem verlinkten Interview ausdrücklich davon, dass die Frau, die wider besseres Wissen Anzeige erstattet, mit dem Täter konfrontiert werde. Das ist inhaltlich falsch, weil der Beschuldigte ja kein Täter ist. Es suggeriert zudem, dass die Frau der Belastung ausgesetzt wird, die auch für die Konfrontation mit einem wirklichen Vergewaltiger anzunehmen ist. Das ist bestenfalls spekulativ, wenn nicht abwegig.

  3. 2010/10/15 um 14:59 | #4

    Das gilt nicht nur bei Sexualdelikten. Auch bei KV-Delikten kommt es oft zu Situationen, bei denen es um Aussage-gegen-Aussage, also um die Beweiswürdigung geht. Hierbei muss aber doch die Vorgeschichte der Personen eine Rolle spielen. Ob es jetzt “objektive Schlüsse” genannt wird oder ein sog. “prima facie” Beweis Grundlage der Entscheidung ist, es gibt dann immer die Frage: Ist der Richter lebensfremd, doof oder (politisch?)korrupt?
    Was auch immer, er DARF es sein. Prost lieber Rechtsstaat!
    man kann meine HP googeln……

  4. Max
    2010/11/26 um 03:29 | #5

    Vor einigen Jahre habe ich mal einen Kriminalkommissar interviewt, Leiter einer Dienststelle im bayrischen Oberland. Er bezifferte die Anzahl der nachweislich falschen Anschuldigungen bei Sexualdelikten in seinem Inspektionsbereich auf 30 bis 50 Prozent. Ein großer Teil davon flog allerdings schon bei den Ermittlungen durch Widersprüche des angeblichen Opfers auf.

  5. 2011/01/09 um 06:36 | #6

    In Widersprüche hat sich das vermeintliche Opfer auch im Fall Kachelmann verstrickt. Ein Traumatologe will die Aussage des vermeintlichen Opfers einzig dadurch retten, dass die Widersprüche in der Aussage des vermeintlichen Opfers durch ein Trauma verursacht sind. So habe ich es jedenfalls mitbekommen die letzten Monate. Meine Meinung ist, dass es gar nicht für eine Anklage hätte reichen dürfen. Der Haftbefehl gegen Kachelmann wurde denn auch mit der Begründung aufgehoben, dass schon kein dringender Tatverdacht bestehe, weil Aussage gegen Aussage stünde.

  6. 2011/01/09 um 16:01 | #7

    Schwierig, schwierig! Der Vergleich ‘hinkt’ etwas, ist auch schon lange her, aber dennoch: Mike Tyson!
    Da geht also eine junge Frau, nachts um 2, auf Einladung, alleine ins Hotelzimmer eines Promis………..Hmmmm!
    Bei Herrn Kachelmann wurde die weite Grauzone der Beweiswürdigung benutzt um den Grundsatz, “U-Haft schafft Rechtskraft”, anzuwenden!
    Man geht natürlich in völlig anderer Verfassung zur Hauptverhandlung, wenn man aus dem Gefängnis gebracht wird. Außerdem ist dann der Druck, eine Verurteilung zu erreichen, viel größer.
    Die Weichen , für den Ausgang eines Verfahrens, bei dem von vornherein klar ist, dass es eine Aussage-gegen-Aussage-Geschichte sein wird, werden nur zuungunsten des Beschuldigten, vor dem Haftrichter, schon gestellt.
    Auch in KV-Geschichten wird der “dringende Tatverdacht” übersehen. Bei Notwehreinrede wird dann ein ‘formell rechtswidriger Haftbefehl’ geschrieben.

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