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Archiv für Oktober 2010

Die erste Ablichtung von Menschen

Dieses Foto ist über 170 Jahre alt. Es handelt sich um eine Daguerreotypie aus dem Jahre 1838, die ein Straßenbild von Paris zeigt. Die Belichtungszeit war zu lang (vermutlich zehn Minuten), als dass die gewiss zahlreichen Menschen hätten abgelichtet werden können, die während der Aufnahme auf der Straße gingen oder fuhren. Links unten erkennt man allerdings zwei Personen, die offenbar lang genug still gehalten haben. Es dürfte sich um einen Schuhputzer und dessen Kunden handeln: die höchstwahrscheinlich ersten Menschen, die je fotografiert wurden.

Dies ist wohl die älteste Fotografie, die Menschen zeigt. Sie entstand 1838 in Paris. (Zum Vergrößern bitte anklicken.)

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Tierwürde

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes und ausweislich der Verfassung als einziges Grundrecht

unantastbar,

das heißt: von vornherein nicht einschränkbar. Verletzt wird das Grundrecht nach einiger gängigen Formel, wenn ein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird.

Tiere sind nach unseren Gesetzen nicht rechtsfähig, das heißt, sie können vor dem Gesetz weder Rechte noch Pflichten haben. Schon darum haben sie juristisch betrachtet keinen subjektiven Anspruch auf eine Art Tierwürde, auch keinen solchen, der von einem menschlichen Vertreter erhoben werden kann. Der den Tieren gewährte gesetzliche Schutz ist rudimentär. So ist es etwa strafbar,

ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund

zu töten.

Überträgt man die oben genannte Definition der Menschenwürde auf die Vorstellung einer Art Tierwürde, so könnte Letztere etwa folgende Bedeutung haben: Die Würde des Tieres ist verletzt, wenn das Tier zum bloßen Objekt menschlichen Handelns degradiert wird. Juristisch ist das falsch, aber moralisch entspricht es ganz meiner Ansicht. Damit möchte ich nicht sagen, dass sich der gesetzliche Tierschutz auf das Verbot beschränken soll, Tiere zu bloßen Objekten zu degradieren; dieses Verbot ist aber der Mindeststandard, den ich fordere, und ein Schritt auf dem Weg zum rechten Umgang mit den Tieren.

Die Realität sieht leider anders aus, rechtlich und tatsächlich. Die Massentierhaltung führt hier mehr, dort weniger zu Zuständen, die jeder Beschreibung spotten. Ich möchte an dieser Stelle nur indirekt bemängeln, dass es vielen Tieren sehr schlecht ergeht. Entscheidend ist hier und jetzt die Feststellung, dass sich die Behandlung vieler, sehr vieler Tiere weitgehend oder sogar einzig und allein danach richtet, wie sie den Menschen dem größten Nutzen bringen. Unterbringung, Fütterung, Medikation usw. orientieren sich kaum und teilweise praktisch gar nicht an den Bedürfnissen unserer Mitgeschöpfe.

Legehennen in engen Käfigen, in denen sie sich kaum bewegen können, sind ein Beispiel par excellence für Tiere, die man behandelt, als seien sie Gegenstände. Man beutet den lebenden Organismus, der in der Lage ist, etwas zu produzieren, das wir künstlich (so) nicht herstellen können, aus, als könnte man die Funktionalität des Tieres von dessen Wesen trennen. Man sagt: Du bist zwar ein lebendiges Wesen, aber wir tun so, als seist du, wie Descartes es glaubte, eine Maschine, unfähig zu jeder Art von Empfinden.

Die fast allgemeine Empörung der Bevölkerung ist zu einem nicht unerheblichen Teil bigott. Seit vielen Jahren sind Eier aus Freilandhaltung erhältlich; die Tatsache aber, dass auch andere Eier, etwa aus völlig inakzeptabler Käfighaltung, nach wie vor zu kaufen sind, zeugt von einer entsprechenden Nachfrage. So fordert die Bevölkerung denn fast einhellig bessere Bedingungen für Nutztiere, aber ein nicht unerheblicher Teil kennt nur solche Gerechtigkeit, die den eigenen Geldbeutel schont.

Zweierlei ist zu tun: Erstens muss mehr Aufklärungsarbeit betrieben werden. Das Gefühl, tierische Produkte kämen nicht von Tieren, sondern aus dem Supermarkt, ist eine Illusion, die durch gezielte Information beseitigt werden kann. Zweitens brauchen wir ganz andere Gesetze und, ganz wichtig, eine dichte Kontrolle, welche die Einhaltung dieser Gesetze garantiert.

Normen: Art. 1 GG; § 17 TierSchG.

Geschützt: Der arme Genius

2010/10/17 Auch die Kommentare sind durch das Passwort geschützt.

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Kategorien:Privates

Die Vorgeschichte Elizabeths I.

2010/10/16 4 Kommentare

Nachdem ich kürzlich den BBC-Film Elizabeth I – The Virgin Queen eindringlich empfohlen habe, möchte ich dieser Empfehlung hiermit noch einmal Nachdruck verleihen (und auf den wunderbaren Soundtrack hinweisen). Für eine möglichst gute Vorbereitung auf den Film schreibe ich die Vorgeschichte von Elizabeths Regentschaft auf, wobei ich den groben Gang der Geschichte nachzeichne und dabei die Aspekte, die speziell für Elizabeth relevant sind, hervorhebe. Wer die Inhalte des folgenden Textes kennt, findet damit leicht in die Handlung des Films, der dort einsetzt, wo hier die letzten drei Absätze stehen.

England wird häufig als Synonym für Großbritannien und für das ganze Vereinigte Königreich gebraucht und hat in den letzten Jahrhunderten ein Weltreich erschaffen. Im 15. Jahrhundert aber, wo diese Geschichte beginnt, ist England nicht mehr als ein europäisches Königreich, das zwar Wales, aber weder Schottland noch Irland umfasst und noch keine Großmacht ist.

Im Jahr 1485 besteigt mit Heinrich VII. erstmals ein Mitglied des walisischen Geschlechts Tudor den englischen Thron. Er gründet damit die Tudor-Dynastie, die fast 120 Jahre lang so gut wie ohne Unterbrechung über England herrschen und erst mit dem Tod Elizabeths wieder enden wird. Als Heinrich 1509 stirbt, folgt ihm sein zweitgeborener Sohn als Heinrich VIII. auf den Thron.

Heinrich VIII., anfänglich Hoffnungsträger vieler Untertanen, erweist sich während seiner Regentschaft als genusssüchtiger Despot, vor dem selbst seine Vertrauten und Freunde, ja nicht einmal seine eigenen Ehefrauen sicher sind.

Heinrichs erste Frau ist Katharina von Aragón, welche dem König 1516 seine Tochter Maria gebärt. Rund zehn Jahre später verliebt sich Heinrich in Anne Boleyn. Die für ihre Zeit ungewöhnlich gebildete und selbstbewusste Frau lehnt es jedoch zunächst ab, Heinrichs Mätresse zu werden, was dessen Leidenschaft wohl nur umso mehr entfacht.

Vermutlich Anfang der 1530er-Jahre gibt Anne dem Werben des Königs nach. Im Sommer 1531 beginnt sie, offiziell den Platz und die Rolle der Königin einzunehmen. Katharina, die an der Gültigkeit ihrer Ehe mit dem König festhält, gerät ins Abseits. Anfang 1533 ehelicht Heinrich VIII. Anne Boleyn, die sein Kind in ihrem Leib trägt: Elizabeth. Die Hochzeit findet heimlich statt, weil eine Scheidung nach katholischem Recht nicht möglich ist und der Papst sich unter dem Einfluss des römisch-deutschen Kaisers weigert, die Ehe zwischen Heinrich und Katharina durch Erteilung eines Dispenses für ungültig zu erklären.

Heinrich, immerhin Autor einer Schrift gegen die Lehren Luthers, welche ihm den päpstlich verliehenen Titel Verteidiger des Glaubens eingebracht hat, bricht nun selbst mit der römisch-katholischen Kirche. Unter dem Druck des königlichen Lordkanzlers und des Erzbischofs von Canterbury erklärt der englische Klerus die Ehe mit Katharina von Aragón für unwirksam. Eine Zeit religiöser Unruhen beginnt, und der erste Schritt für einen Bruch mit der römisch-katholischen Kirche, der bis heute anhält, wird getan. Katharina weigert sich Zeit ihres Lebens, die Scheidung von Heinrich anzuerkennen. Sie wird vom Hof verbannt und stirbt 1536 wohl in der Auffassung, die rechtmäßige Königin von England zu sein.

Noch vor Katharinas Tod entwickelt sich die Ehe zwischen Heinrich und Anne Boleyn zum Schlechten. Der König verliert das Interesse an der Frau, um die er so lange werben musste. Auch seine Hoffnungen auf einen männlichen Thronerben erfüllen sich nicht. Von drei Kindern übersteht nur eines, nämlich Elizabeth, den Tag der Geburt. Als der König beginnt, sich für die Hofdame Jane Seymour zu interessieren, muss Anne hilflos zusehen. Doch ihr Schicksal wird noch schlimmer als das der Katharina von Aragón. Der König lässt sie in einem Schauprozess wegen mehrfachen Ehebruchs zum Tode verurteilen und im Tower von London zusammen mit den vermeintlichen Ehebrechern (darunter ihr eigener Bruder) enthaupten. Elizabeth ist zu diesem Zeitpunkt keine drei Jahre alt.

Nur einen Tag nach der Hinrichtung Annes verlobt sich Heinrich VIII. mit Jane Seymor. Bald darauf folgen erst die Hochzeit und dann die Ausrufung Janes zur Königin. Jane schenkt Heinrich 1537 den lang ersehnten Sohn und Thronfolger Edward. Auch Edward wird Zeit seines Lebens krank und schwächlich sein und jung sterben, aber er wird Heinrich überleben. Jane Seymor hingegen erliegt keine zwei Wochen nach Edwards Geburt dem Kindbettfieber.

Die letzten drei Ehefrauen des Königs spielen für das Verständnis der Geschichte Elizabeths keine besondere Rolle. Anna von Kleve wird die erste deutsche Königin von England. Die Verbindung ist rein politisch motiviert und wird auf Bestreben Heinrichs und ohne nennenswerte Gegenwehr Annas schnell wieder gelöst. Noch vor der Scheidung beginnt der König eine Affäre mit der Hofdame Catherine Howard, die ihn heiratet, betrügt und dafür mit dem Leben bezahlt. Die sechste und letzte Ehefrau Heinrichs, Catherine Parr, überlebt Heinrich um anderthalb Jahre. Ihrer Intervention hat Elizabeth die Wiedereingliederung in die Thronfolge zu verdanken, aus der die Tochter Heinrichs VIII. lange Zeit ausgeschlossen war. Catherine Parr und Elizabeth Tudor pflegen ein gutes Verhältnis.

Edward, Sohn von Heinrich VIII. und seiner dritten Frau Jane Seymor, erbt nach dem Tode Heinrichs 1547 den englischen Thron, übernimmt aber auf Grund seines jungen Alters lediglich repräsentative Aufgaben. In den sechs Jahren zwischen seiner Thronbesteigung und seinem Tod im Alter von nur 16 Jahren werden der Aufbau der englischen Staatskirche vorangetrieben und der Protestantismus gefördert. Damit das Reich nicht an seine katholische Halbschwester Maria, die Tochter der Katharina von Aragón, fällt, ernennt Edward unter dem Einfluss seines Beraters John Dudley per Testament Jane Grey zu seiner Nachfolgerin.

Jane Grey, eine Nichte zweiten Grades, ist ebenfalls nicht mehr als ein junges Mädchen. Der Weg auf den Thron wird ihr von ihrer ehrgeizigen Familie und von Dudley geebnet. Dudley ist der Vater von Janes Ehemann Guilford und also Janes Schwiegervater. Er trachtet nicht nur danach, England vor einer Re-Katholisierung zu bewahren, sondern er greift auch für seine Familie nach der Krone. Wenn Jane Grey Königin von England wird, so sein Kalkül, wird ihr Mann, wird Dudleys Sohn Guilford an ihrer Seite König.

Als Edward 1553 stirbt, wird Jane Grey rasch zur Königin Johanna proklamiert. Sofort kommt es zu Zerwürfnissen zwischen den Familien Grey und Dudley, denn Jane verweigert ihrem Gatten Guilford die Krönung zum König und will ihn nur zum Herzog ernennen. Man hat nicht viel Zeit, diesen Streit auszutragen, denn Maria Tudor, die Tochter Heinrichs VIII. und seiner ersten Frau Katharina von Aragón, erhebt Anspruch auf den Thron und kann diesen binnen weniger Tage durchsetzen. Trotz aller religiösen Vorbehalte der Engländer gegen die katholische Maria wird diese doch als rechtmäßige Erbin des Thrones angesehen. Jane Grey und Guilford Dudley werden verhaftet, in den Tower gebracht und wegen Hochverrats zum Tode verurteilt, zunächst aber nicht hingerichtet. John Dudley hingegen landet noch 1553 auf dem Schafott.

Maria besteigt im selben Jahr als viertes Mitglied der Tudor-Dynastie den Thron. Unter ihrer fünfjährigen Herrschaft blüht der Katholizismus in England wieder auf, nachdem Marias Vater die Trennung von Rom begonnen und Edward sie weiter verfestigt hat, und bevor ihre Halbschwester Elizabeth alle katholischen Reformen Marias wieder rückgängig machen wird.

Elizabeth, die Tochter der hingerichteten Anne Boleyn, hat Marias Anspruch auf den Thron gegen Jane Grey unterstützt, doch nach Marias Thronbesteigung verschlechtert sich das Verhältnis zwischen den Halbschwestern. Unter ihrem Vater wurde Maria gezwungen, ihren katholischen Glauben zu leugnen. Jetzt, da sie selbst Königin ist, kämpft sie nur umso entschlossener für die katholische Sache. Sie wird als Maria, die Katholische, aber auch als Maria, die Blutige in die Geschichte eingehen. Seit Heinrich VIII. sich vom Papst losgesagt hat, ist England in Glaubensfragen gespalten. Maria versucht, den Protestantismus zurückzudrängen, und sie geht dabei mit aller Härte vor. Viele Menschen, vornehmlich Protestanten, finden den Tod.

Elizabeth ist Protestantin und damit für Maria nicht ganz ungefährlich. Tatsächlich versammelt ein gewisser Sir Thomas Wyatt schon 1554 ein Heer bei Kent, um die Königin zu stürzen und so deren Heirat mit Philipp II. von Spanien und damit einen wachsenden Einfluss Spaniens auf England zu verhindern. Statt Maria will er Elizabeth auf den Thron setzen. Erst vor den Toren Londons wird der Aufstand niedergeschlagen, und Wyatt sagt unter der Folter, was man von ihm hören will: Elizabeth selbst sei in den Aufstand verwickelt. Die Prinzessin leugnet jede Beteiligung, wird aber verhaftet und in den Tower gebracht. Ihr Leben hängt jetzt am seidenen Faden, denn mit oder ohne Schuld käme ihr Tod der Königin und vielen Katholiken gelegen, zumal die „ketzerische“ Elizabeth den ersten Rang der Thronfolge einnimmt, bis Maria ein Kind gebärt. Das Todesurteil gegen Jane Grey und Guilford Dudley, die nach der Wyatt-Verschwörung endgültig ein zu großes Risiko für die Krone darstellen, wird vollstreckt.

Auch Thomas Wyatt wird hingerichtet. Noch auf dem Schafott widerruft er seine Aussage und leugnet, dass Elizabeth auch nur von seinem Plan gewusst habe. Aber Elizabeth bleibt im Tower, wo sie womöglich dem ebenfalls dort inhaftierten Robert Dudley begegnet. Robert ist der Bruder von Guilford Dudley, vor allem aber das, was man heute einen Freund nennen würde: ein Freund von Prinzessin Elizabeth, seit Kindertagen schon, und er wird bis an das Ende seiner Tage eine ganz besondere Beziehung zu Elizabeth pflegen. Als die weiteren Ermittlungen gegen Elizabeth den Verdacht ihrer Beteiligung an der Wyatt-Verschwörung nicht erhärten können, wird sie aus dem Tower entlassen und unter Hausarrest gestellt. Sie bleibt damit eine Gefangene und kann sich auch ihres Lebens weiterhin nicht sicher sein.

Die Ehe zwischen Maria und Phillip bleibt indes kinderlos. Maria erleidet Scheinschwangerschaften, zurückzuführen womöglich auf Eierstockkrebs, und stirbt schließlich im Alter von 42 Jahren, ohne einen Erben zu hinterlassen. Als Elizabeth hiervon erfährt, beginnt für sie ein neues Leben: Das Damoklesschwert, das Maria über ihr Haupt gehängt hat, ist abgenommen, und sie selbst wird als fünftes und, was sie zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht wissen kann, letztes Mitglied der Tudor-Dynastie den englischen Thron besteigen. Ihre über 40-jährige Herrschaft wird als das Elisabethanische Zeitalter in die Geschichte eingehen und den Grundstein für Englands Aufstieg zur See- und damit später auch Weltmacht legen.

Der englische König Heinrich VIII. hatte sechs Frauen, darunter Anne Boleyn, mit der er Elizabeth zeugte. Unter seiner Herrschaft spaltete sich die Kirche Englands von Rom ab.

Anne Boleyn

Anne Boleyn, Elizabeths Mutther, wurde in einem Schauprozess wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Heinrichs Sohn aus dritter Ehe saß als Eduard VI. nur wenige Jahre auf dem Thron und starb noch in seiner Jugend. Vergeblich versuchte er, die Thronbesteigung seiner Halbschwester Maria zu verhindern.

Jane Grey konnte sich kaum mehr als eine Woche auf dem englischen Thron halten. Im Alter von 17 Jahren wurde sie hingerichtet.

Maria, die Katholische, aber auch die Blutige genannt, drohte Elizabeth nach der Thronbesteigung mit dem Tod und blieb dieser gefährlich, bis sie selbst starb.

Amnesty International

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Folter im Strafverfahren lag ein durchaus fortschrittlicher Gedanke zugrunde. Das beste Beweismittel, so dachte man (und denkt man übrigens bis heute), sei das Geständnis. Confessio est regina probationum! Man folterte die Beschuldigten dann allerdings, um ein Geständnis zu erlangen und Anklage und Verurteilung auf die bestmögliche Grundlage zu stützen. Dabei wurde freilich verkannt, dass die Frage von Schuld und Unschuld nicht wirklich darüber entscheidet, wer unter der Folter gesteht und wer seine Schuld konsequent leugnet. Gott, so glaubte man, werde dem Unschuldigen und nur diesem die Kraft geben, die Folter zu ertragen. Nur ein weiteres trauriges Beispiel dafür, welchen Irrtümern man ob eines Glaubens erliegen und welche Abscheulichkeiten man auf seiner Grundlage begehen kann.

Die Folter als Verhörmethode, auch peinliche Befragung oder hochnotpeinliche Befragung genannt, war oft nur der erste Teil einer zweiaktigen Tragödie. Den zweiten Teil bildete die Bestrafung selbst, die, mit oder ohne Absicht, den Delinquenten zu töten, oft nichts anderes war als Folter. Die Kreativität der Menschen, die Folter- und Tötungsmethoden entwickelten, ist überaus erschreckend und nahezu grenzenlos.

Leider haben wir dieses dunkle Zeitalter bis heute nicht überwunden. In vielen Ländern wird nach wie vor systematisch gefoltert und getötet, offiziell oder inoffiziell, und auch Staaten, die sich den Kampf für Menschenrechte auf ihre Fahnen geschrieben haben, beteiligen sich daran. In Deutschland ist die Situation recht erfreulich: Todesstrafe abgeschafft, Folter verboten, die Bedingungen in den Haftanstalten, soweit ich das beurteilen kann, relativ gut. Nach gängigen Klischees, die dann allerdings wirklich nicht mehr sind als solche, kann man deutsche Gefängnisse mit mittelklassigen Hotels vergleichen.

Das Dumme ist nur: Viele Deutsche hätten es lieber anders. Die Befürwortung der Todesstrafe, obwohl man für diese keinen vernünftigen Grund anführen kann, ist gewaltig. Auch der Wunsch nach Folter und möglichst qualvollen Hinrichtungen ist weit verbreitet. Wer, mit Luther gesagt, dem Volk aufs Maul schaut, selbst aber konsequent für Menschenrechte eintritt, kann sich nur gruseln. Insbesondere wenn es um Mörder und um sog. Kinderschänder geht, blühen Gewaltphantasien unvorstellbaren Ausmaßes auf. Mit Entsetzen beobachte ich immer wieder, wie offen mehr oder minder biedere Staatsbürger erzählen, was sie den Kinderschändern alles wünschen und was diesen anzutun sie selbst ohne weiteres bereit wären. Man sollte meinen, dass über sich selbst erschrickt, wer so ideenreich und schwärmerisch von Folter, Verstümmelung und Tötung spricht, aber dergleichen beobachte ich nie. Auch kann ich mich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass die Tat des Delinquenten kaum mehr sein soll als eine willkommene Rechtfertigung für Folterphantasien.

Ich gehöre zu jenen, die konsequent für Menschenrechte plädieren und zwar für jedermann. Darum verlinke ich ab sofort die Website von Amnesty International hier im Blog.

Beweise vor Gericht: von Knallzeugen und anderen Ungereimtheiten

2010/10/14 7 Kommentare

(Für Nichtjuristen)

Zeugen sind vor Gericht das wichtigste Beweismittel. Zugleich sind sie aber auch besonders unzuverlässig, wofür es im Großen und Ganzen zwei Gründe gibt.

Der erste liegt in den Tücken des menschlichen Gehirns. Berühmtes Beispiel: der Knallzeuge. Er läuft eine Straße entlang, als er hinter sich plötzlich einen Knall hört. Er dreht sich um und sieht, dass sich ein Autounfall ereignet hat. Aus dem Bild, das sich dem Knallzeugen bietet, rekonstruiert er, was geschehen sein muss, und fortan ist er überzeugt davon, diesen Vorgang, also den Unfall selbst, auch wirklich gesehen zu haben.

Der andere Grund für die Unzuverlässigkeit von Zeugen ist die unglaublich weit verbreitete Bereitschaft zur Lüge. Trotz der relativen hohen Strafandrohung für eine (auch uneidliche) Falschaussage, und obwohl eine Falschaussage zudem Straftatbestände wie Beihilfe zum Betrug erfüllen kann, wird vor Gericht gelogen, dass sich die Balken biegen.

Fehlurteile können also unter anderem darauf beruhen, dass die Zeugen nicht willens oder nicht in der Lage waren, die Wahrheit zu sprechen. Zu den weiteren möglichen Gründen für falsche Entscheidungen gehört die fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Gericht. Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass es neben Knallzeugen auch Knallrichter gibt. Durchaus wage ich aber zu behaupten, dass hin und wieder auch Urteile gesprochen werden, über deren Beweiswürdigung man sich wundern kann. Mit einer recht mutigen und kreativen Beweiswürdigung habe ich gerade von Berufs wegen zu tun. Gern würde ich diesen Fall hier darstellen, aber ich habe beschlossen, im Blog nie aus meinen Akten zu erzählen, damit sich niemals die Frage stellt, ob ich vor dem Hintergrund meiner Schweigepflicht nicht zu viel erzählt habe.

Stattdessen befasse ich mich hier nun mit einem Interview, welches Axel Wendler, ein Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, dem ZDF gegeben hat. Wendler lehrt Aussagepsychologie an der Universität Tübingen und sollte also Experte auf diesem Gebiet sein. Das Interview ist recht interessant, und Wendler erklärt anschaulich, woran man einem Zeugen anmerkt, ob er lügt oder die Wahrheit sagt. Für Juristen ist allerdings nicht viel Neues dabei.

Über eines, was Wendler in dem Interview sagt, bin ich aber doch gestolpert. Es geht anlässlich des Strafverfahrens gegen Jörg Kachelmann um die Frage, ob es häufig vorkommt, dass Männer von Frauen zu Unrecht eines Sexualdeliktes bezichtigt werden. Wendler verneint dies insofern, als die Lügerei bei Sexualdelikten zumindest nicht häufiger vorkomme als sonst auch. Man müsse sich vorstellen, so Wendler weiter, was es bedeute, einen solchen Tatvorwurf zu Unrecht zu erheben, sowohl für den Beschuldigten als auch für die Anzeigeerstatterin. Letztere müsse Vernehmungen, vaginale Untersuchungen und Befragungen durch Richter und Sachverständige über sich ergehen lassen und werde vor Gericht mit dem Täter konfrontiert. Das, so meint Wendler offenbar, spreche für die Wahrheit einer Anzeige wegen eines Sexualdeliktes.

Mit dieser Argumentation kann ich mich nicht recht anfreunden. Fast erscheint sie mir ein wenig tendenziös. Wenn eine Frau einen Mann aus Rache oder aus welchen Gründen auch immer wider besseres Wissen eines Sexualdeliktes bezichtigt, dann gerade wegen der Folgen, welche das für den Mann haben kann. Die falsche Verdächtigung hat einen Täter bzw. hier eben eine Täterin und ein Opfer. So ist das aber bei den meisten Straftaten, bei allen Tötungsdelikten zum Beispiel, bei Körperverletzung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten und so weiter und so fort. Trotzdem käme hier niemand auf die Idee, an der Täterschaft eines Angeklagten allein deshalb zu zweifeln, weil dieser doch wohl nicht gewollt haben könne, dass das Opfer Schaden erleidet. Wir wissen aus der mehrtausendjährigen Kriminalitätsgeschichte doch vielmehr, dass das Gegenteil der Fall ist: Unzählige Menschen wurden schon Opfer von Kriminalität.

Die Vernehmungen durch Richter, Polizisten, Staatsanwälte, Gutachter, Verteidiger usw. mögen unangenehm sein, aber doch wohl in erster Linie für die Frauen, die tatsächlich Opfer des von ihnen behaupteten Deliktes wurden. Eine Frau, die keine Skrupel hat, einen Mann wider besseres Wissen für mehrere Jahre hinter Gitter zu schicken, spielt ein brutales Spiel, in dem diese Vernehmungen Teil des Tatplans sind. Für mich steht fest: Es gibt Frauen, die wegen Sexualdelikten Anzeige erstatten, ohne dass ein solches vorliegt; ob diese Frauen wirklich vor Scham im Erdboden versinken, wenn sie nach dem Tathergang befragt werden? Ich glaube kaum.

Am wenigsten überzeugt mich aber Wendlers Hinweis darauf, dass die Frau im Gerichtssaal ja mit dem Täter konfrontiert werde. Der zu Unrecht angeklagte Mann ist nämlich gerade nicht Täter des ihm vorgeworfenen Sexualdeliktes. Folglich begegnet die Frau im Gerichtsaal nicht ihrem Peiniger, sondern ihrem Opfer. Während eine Frau, die wirklich auf einen Sexualstraftäter trifft, der sie vergewaltigt oder anders sexuell genötigt hat, dies sicher als große Belastung empfindet, spielt ein nur vermeintliches Opfer gerade ein perfides Spiel und hat keinen Anlass, sich vor dem bösen Angeklagten zu fürchten, der nämlich, wie die Frau weiß, gar nicht so böse ist.

Brot für die Welt

2010/10/10 1 Kommentar

Ein zentrales Problem dieser Welt ist ihr Hunger, der Welthunger also. Über die Ursachen, Symptome und Strategien zur Bekämpfung weiß ich, um ehrlich zu sein, nicht sonderlich viel, jedenfalls noch viel zu wenig. Wikipedia entnehme ich, dass im Jahr 2005 allein in den USA, einem Land der sog. Ersten Welt, über 10.000.000 Menschen gehungert haben. Ganze 35.000.000 US-Bürger hatten offenbar Schwierigkeiten, sich zu ernähren. Wie viel dramatischer die Situation erst in Ländern der sog. Dritten Welt ist, ganz besonders im zentralen und südlichen Afrika! Diese Situation ist unerträglich und zwar auch und gerade deswegen, weil dem hungernden Teil der Menschheit ein übersättigter gegenübersteht.

Man hat längst erkannt, dass es nicht damit getan ist, Geld in arme Länder zu schicken. Alternativen scheinen aber nur halbherzig verfolgt zu werden; anders kann ich mir kaum erklären, dass noch immer 1.000.000.000 Menschen hungern (das ist jeder siebte Mensch auf der Erde), und dass jährlich rund 9.000.000 Menschen nicht nur hungern, sondern sogar verhungern. Ist es wirklich nicht möglich, diesen Menschen zu helfen, oder fehlt allein der ausreichende Wille?

Ab sofort verlinke ich in diesem Blog die Internetpräsenz von Brot für die Welt. Ich verbinde diese Verlinkung mit dem Aufruf zu spenden. Brot für die Welt leitet das Geld nicht einfach an arme Länder weiter, sondern entwickelt und fördert verschiedene Konzepte, über die man sich auf der Website umfassend informieren kann. Am meisten ist den Hilfsorganisationen übrigens mit regelmäßigen Spenden geholfen, wie man mir bei Brot für die Welt erklärte, weil diese Planungssicherheit gewähren. Ein paar Euro pro Monat, ich denke, das kann sich (fast) jeder leisten.

Peta

2010/10/09 2 Kommentare

Die internationale Tierschutzorganisation Peta kämpft recht forsch für die Rechte unserer animalischen Mitgeschöpfe und scheut auch drastische Darstellungen nicht. Aufsehen erregte Peta etwa durch die bildlichen Vergleiche von Tieren in moderner Massenhaltung mit KZ-Häftlingen. Die Empörung war groß: Das eine könne mit dem anderen nicht verglichen werden, so die Kritik. Wer beides auf eine Stufe stelle, verharmlose die KZs.

Richtig, so sollte man meinen, und so dachte auch ich. Und doch ertappte ich mich bei einem ketzerischen Gedanken, dem ich mich bis heute nicht ganz erwehren kann: Vielleicht verharmlost Peta nicht die KZs, sondern vielleicht verharmlosen Petas Kritiker die Massentierhaltung. Es ist kaum zu leugnen, dass mit zahlreichen Tieren heute nicht besser umgegangen wird als seinerzeit mit zahlreichen Menschen: Man sperrt sie auf engstem Raum ein, man nimmt medizinische Experimente an ihnen vor, man tötet sie usw., kurz: Man behandelt sie wie Sachen und degradiert sie zu bloßen Objekten. Wenn Petas Vergleich also unangebracht ist, dann nicht etwa, weil man Tiere tatsächlich doch besser behandelt, sondern ausschließlich, weil es einen moralischen Unterschied macht, ob man Menschen oder Tiere so behandelt. Peta sagt nicht und meint auch nicht, man könne Menschen ruhig in KZs verschleppen, sondern Peta sagt und meint das Gegenteil: Man solle kein Lebewesen so behandeln, Menschen nicht, aber Tiere eben auch nicht.

Die Höherwertigkeit des Menschen wird als Dogma (fast) allgemein anerkannt, lässt sich aber ethisch nicht ganz leicht begründen. Ich selbst verschließe mich ihrer Möglichkeit zwar nicht, wüsste aber auch nur wenig für sie anzuführen, so dass ich sie eher als eine Art ethisches Axiom begreife. Für die Frage nach dem rechten Umgang mit Tieren kann die Höherwertigkeit des Menschen aber sowieso dahinstehen; denn wenn der Mensch über dem Tier steht und seinen Interessen der Vorrang einzuräumen ist, lautet der Umkehrschluss ja nicht, dass das Tier beliebig behandelt werden darf.

Wo ich Grenzen gezogen wissen möchte, weiß ich selbst nicht so recht. Tierversuche werden vielleicht großteils, aber vielleicht nicht gänzlich unverzichtbar sein. Was ist, wenn man ihrer wirklich bedarf, um Medikamente zu entwickeln, die Menschenleben retten? Was würde ich bestimmen, wenn ich entscheiden könnte, ob weiterhin soundso viele Menschen einen qualvollen Tod finden oder statt ihrer soundso viele Tiere? Ich weiß es nicht, und ich danke Gott dafür, dass er mir die Last einer solchen Entscheidung nicht auferlegt.

Es gibt noch etwas, das ich nicht so recht weiß, nämlich was ich meinen Mitmenschen abverlangen kann. In einer Folge der Simpsons entwickelt sich Lisa zur Vegetarierin und verlangt dasselbe dann von ihrem Umfeld. Die Botschaft dieser Simpsons-Folge lautet, dass man Toleranz üben müsse, dass also Lisa sich für den Vegetarismus entscheiden dürfe, dass sie anderen aber zubilligen müsse, weiterhin Fleisch zu konsumieren. Mein Gefühl bei dieser Moral ist exakt dasselbe wie das bei einer Szene aus der Serie Fackeln im Sturm: Einige Jahre vor Ausbruch des Sezessionskrieges besucht der US-Nordstaatler George Hazard seinen Freund Orry Main in den Südstaaten, wo er die Sklaverei aus nächster Nähe erlebt und ausdrücklich kritisiert. Orry erwidert, dass George, wolle er die Freundschaft erhalten, die Art, wie man im Süden von jeher lebe, respektieren müsse. Im Sinne der Freundschaft mag dies zutreffen, aber der mitschwingende Gedanke einer Form von Toleranz ist verfehlt. Die Toleranz des Südstaatlers gegenüber seinem Sklaven geht nämlich nicht einmal so weit, dass er diesem auch nur die grundsätzlichsten Freiheiten gewährt. Toleranz gegenüber der Intoleranz aber ist paradox. Intoleranz zu tolerieren, mehrt die eigene Toleranz nicht, sondern nimmt einen Abzug an ihr vor.

Würden Tierrechtler ihre Zeit ausschließlich damit verbringen, andere Menschen zu verurteilen, zu beschimpfen oder sogar mit Gewaltandrohung oder -anwendung zu bekehren zu versuchen, so würden sie zwar das friedliche und gedeihliche Zusammenleben der Menschen stören, aber für die Tiere wohl kaum bedeutende Siege erringen. Schon darum stellt sich die Frage, was ich meinen Mitmenschen abverlangen kann, nur theoretisch. Aber auch die Theorie (als Grundlage der Praxis) ist ja durchaus wichtig, weswegen eine Einführung in die Tierphilosophie auf meiner Wunschliste bei Amazon steht.

Von der Nutzlosigkeit allzu aggressiver Bekehrung abgesehen, denke ich auch, dass jeder erst einmal vor der eigenen Türe kehren sollte. Nachdem ich über Jahre immer wieder eine vegetarische Ernährung erwogen habe, konnte ich diesen Schritt nun endlich vollziehen. Erst habe ich meinen Fleischkonsum reduziert, dann habe ich ihn auf null gefahren, und erst dann habe ich den offiziellen Entschluss gefasst, bei diesem Verzicht nach Möglichkeit zu bleiben. Dabei habe ich mir aber kein wirkliches Verbot auferlegt. Würde ich den Vegetarismus nicht durchhalten, so könnte mir niemand ein Scheitern vorwerfen; ich verbiete mir nicht, Fleisch zu essen, sondern ich esse nur kein Fleisch. Zugegeben fällt mir das schwer. Wie verflixt fleischlastig unsere Ernährung ist, war mir bislang gar nicht so klar, und dass ich Fleisch liebe, wusste ich zwar vorher, doch macht es das auch nicht unbedingt leichter. Mein Vegetarismus hat jedenfalls keine gesundheitlichen Gründe, und er beruht auch nur in zweiter Linie auf dem Gedanken an den Welthunger (zu dem ein hoher Fleischkonsum nach umstrittener Auffassung im Zusammenhang steht); es geht mir primär schlicht und ergreifend um die Tiere.

Der Fleischverzicht ist aber im Kontext der Tiere nicht mein größtes Problem. Mein größtes Problem liegt eher in der Feststellung, auf was ich bislang alles nicht verzichte. Teilweise fällt es mehr oder weniger leicht, tierische Produkte zu ersetzen. So brauchen wir nicht wirklich Kleidung oder Schuhe aus tierischen Materialen, etwa aus Leder, weil wir genügend künstliche Materialien herstellen und verarbeiten können. Aber ein Verzicht auf alles Tierische in der Nahrung? Sicher, es macht den Kohl nicht fett, ob ich Kuhmilch für 50 Cent kaufe oder Sojamilch für einen Euro. Doch in wie vielen Produkten letztlich tierische Bestandteile enthalten sind, das ahnt man ja kaum, solange man sich mit dieser Frage nicht beschäftigt. Wer über viel Geld und Zeit und Wissen und über gewisse Fertigkeiten verfügt, kann auch unter Verzicht auf tierische Produkte genussvoll essen und trinken; wem nur eines davon fehlt, der hat es meiner Einschätzung nach (sehr) schwer.

Ich bin auch gar nicht überzeugt davon, dass es nötig ist, auf tierische Produkte ganz zu verzichten, wie es die Veganer tun. Wenn es so etwas wie Milch von glücklichen Kühen wirklich geben sollte, dann wüsste ich nicht recht, was an ihrem Genuss verwerflich wäre. Ein Hühnerei würde ich nicht etwa allein deswegen verschmähen, weil es sich um ein tierisches Produkt handelt; nein, mein Problem liegt in der Hühnerhaltung, von der sich mancher gar keine Vorstellung macht. Zwar kann man gegen geringen Aufpreis Eier aus Freilandhaltung erwerben, was mir nicht von vornherein unangebracht und unmoralisch scheint. Für Nahrungsmittel einer höheren Produktionsstufe aber, die Ei enthalten, werden die Hersteller wohl eher auf günstigere Eier zugreifen, und die stammen wohl kaum aus einer vorbildlichen Tierhaltung.

Stellen wir uns für einen Moment vor, alle Deutschen entschlössen sich, fortan vegetarisch oder sogar vegan zu leben. Dieser riesige Markt würde von Industrie und Handel sofort bedient werden. Das Angebot an Lebensmitteln würde (vermutlich) kleiner, aber es bliebe reichhaltig. Die Preise für tierfreundliche Lebensmittel würden drastisch fallen, während derzeit zumindest einige von diesen Lebensmitteln nur in Biosupermärkten und dort nur für viel Geld zu bekommen sind. Die Deutschen müssten nicht nur nicht verhungern, sondern sie könnten auch weiterhin genussvoll essen und trinken. Von so einem Deutschland, ausgerichtet auf Nahrung, die den Tieren nicht schadet, kann man wohl nur träumen.

Fürs erste wäre ich sogar schon mit weniger zufrieden, nämlich wenn es überhaupt ein reichhaltiges Angebot für Vegetarier und für Veganer gäbe, und wenn unsere Lebensmittel durch eine gesetzlich verbindliche Kennzeichnung, etwa in Form einer Ampel, leicht zu identifizieren wären: grün für vegan, gelb für vegetarisch, rot für fleischhaltige Produkte. Zumindest hätten es diejenigen, die von der Tierquälerei nicht profitieren möchten, dann leichter. Sehr gut vorstellen könnte ich mir auch die Einführung wirklich aussagekräftiger Gütesiegel, die, vielleicht auch dann, wenn sie tierische Produkte enthalten, ein Mindestmaß an Tierfreundlichkeit garantieren. Letztlich ist sogar Fleischverzehr vielleicht nicht per se schlecht. Mein ehemaliger Religionslehrer war Hühnerzüchter und fand, es seinen Tieren schuldig zu sein, sie im Alter zu schlachten und das Fleisch zu verwerten. Muss man nicht so sehen, kann man aber.

Mein Plan für die Zukunft lautet, mich weiter zu informieren, wie sich tierische Produkte ganz oder zumindest tierquälerische Produkte durch tierfreundlichere ersetzen lassen, und, so es mir möglich erscheint, davon Gebrauch zu machen. Des Weiteren werde ich vermutlich seeeeehr vorsichtig missionieren, also eigene Erkenntnisse weiterreichen und Aufklärung betreiben. Ich denke, dass das Abendland mit Aufklärung gute Erfahrungen gesammelt hat, wenn ich mir diesen Hinweis auf das gleichnamige Zeitalter erlauben darf. Sein Umfeld vor dem Hintergrund vermeintlicher eigener Überlegenheit zu verurteilen, wie es Lisa Simpson getan hat, mag falsch sein; Aufklärungsarbeit aber ist gut und richtig. Nicht nur, aber auch im Sinne des Tierschutzes. Peta leistet hier bei aller Streitbarkeit wichtige Dienste und wird darum in diesem Blog ab sofort verlinkt.

Die Welt juristischer Blogs

(Für Juristen und Nichtjuristen)

Viele juristische Blogs machen Spaß. Sie sind lehrreich, ermöglichen die Prüfung der eigenen Ansichten und zeugen oft vom Humor der juristischen Autoren. Dummerweise gibt es sie wie Sand am Meer. Da lobe ich mir das Projekt JuraBlogs, welches die Inhalte zahlreicher juristischer Blogs unter einer Oberfläche vereint und ab sofort bei mir verlinkt wird.

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Das allgemeine Rückgabe- und Widerrufsrecht

(Für Nichtjuristen)

Das allgemeine Rückgaberecht für technisches Gerät, Kleidung, Bücher, Eintrittskarten und allerlei sonst sowie das allgemeine Widerrufsrecht für zahlreiche Vertragserklärungen, etwa für Reisen, Telefonanschlüsse und Abonnements, haben etwas gemeinsam: Es gibt sie nicht, und der Glaube an ihre Existenz nimmt quasireligiöse Züge an.

Pacta sunt servanda, sagt der Jurist: Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz durchzieht die gesamte Rechtsordnung. Nicht er, sondern seine Ausnahmen müssen eigenes definiert werden. Eine Ausnahme, nach der jedermann oder auch nur jeder Verbraucher alle Verträge gewissermaßen stornieren kann, gibt es aber nicht. Damit erübrigt sich auch die häufig gestellte Frage, ob sich, wer einen gekauften Artikel umtausche, mit einem Gutschein zufrieden geben müsse. Der Verkäufer muss seine Ware überhaupt nicht zurücknehmen, da steht es ihm erst recht frei, die Rücknahme gegen Ausstellung einer Gutschrift anzubieten.

Doch es gibt sie, die erwähnten Ausnahmen. Ein Verbraucher, der bei einem Unternehmer im Fernabsatz Waren oder Dienstleistungen bestellt, kann seine Vertragserklärung, von Gegenausnahmen abgesehen, widerrufen. Auch, wenn er an der Haustür von einem Vertreter überrumpelt wurde, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Und wer etwa ein Auto kauft und damit verbunden als Verbraucher einen Kreditvertrag abschließt, erhält ebenfalls eine Bedenkfrist, binnen derer er von beidem wieder Abstand nehmen kann.

Unter jenen, die all das wissen, kursiert dafür ein anderes Missverständnis. Dort, wo das Gesetz kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gewähre, sagen manche, könne man nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Tatsächlich besteht aber in vielen Fällen ein vertraglich eingeräumtes Rückgaberecht. Wenn zum Beispiel ein Elektrofachmarkt mit einem Rückgaberecht wirbt oder es kleingedruckt in seinen AGB erwähnt, dann stellt die Rücknahme des Artikels keine Kulanz dar (deren Wesensmerkmal nämlich Freiwilligkeit ist), sondern die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht. Auch für sie gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda.

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