Feuer mit Feuer bekämpfen

Anlässlich ihres 60. Geburtstages im Sommer dieses Jahres wird die BILD-Zeitung kostenlos an alle deutschen Haushalte verteilt. Man muss dafür nichts weiter tun, die Zeitung wird einfach in den Briefkasten geworfen, ganz unbürokratisch. Doch eben hier liegt das Problem: Da man nicht gefragt wird, ob man die BILD überhaupt haben möchte, bekommt man sie davon unabhängig.

Mir persönlich ist das egal. Und so habe ich zwar nicht ganz gleichgültig, aber auch nicht sonderlich interessiert zur Kenntnis genommen, dass die BILD sich uns zu ihrem Geburtstag selbst schenken will und dass viele Leute in teutschen Landen etwas dagegen haben und versuchen, den Einwurf in den eigenen Briefkasten zu verhindern. Mir fehlt dafür der sportliche Ehrgeiz. Da eine Wiederholung überdies nicht zu besorgen ist, halte ich die unmittelbare Beförderung der BILD ins Altpapier für den besten Weg.

Wenn ich nun aber per anonymer Rundmail mit diesem Thema konfrontiert werde, fühle ich mich belästigt. Genau das ist heute geschehen. Eine mir völlig unbekannte Person hat mir an jene E-Mail-Adresse geschrieben, die im Impressum dieses Blogs steht, und mir freundlicherweise einen Link geschickt, unter dem ich mich angeblich gegen die BILD-Aktion wehren kann. Ob das wahr ist, weiß ich nicht. Vielleicht handelt es sich auch um den Versuch, Schadsoftware auf meinem Rechner zu installieren. Ich habe den Link darum nicht angeklickt. Dem Wort „Gruesse“ nach zu urteilen, stehen dem Absender der E-Mail auf seiner Tastatur weder Umlaute noch ein ß zur Verfügung.

Apropos ß: Ich spreche diesen Buchstaben wie „Eszett“ aus. Vor rund 15 Jahren habe ich meine damalige Anschrift einem Österreicher telefonisch diktiert: Goßlerstraße. „Mit Esszett“, wie ich sagte, unter anderem um eine Verwechslung mit der begrifflich näher liegenden Goslarstraße zu vermeiden (die Stadt Goslar kennt jeder, Gustav von Goßler kennt niemand). Die Post hat sich dann ihren Teil gedacht und die an die „Goszlerstraße“ adressierte Sendung freundlichst zugestellt, obwohl es eine solche Straße in ganz Deutschland nicht gibt. Merke: Österreicher und einige andere, die der deutschen Sprache nicht vollständig mächtig sind, sagen nicht „Eszett“, sondern „scharfes S“. Und so sehr es mir auch widerstrebt, das zuzugeben: Fürs Buchstabieren ist das sogar besser.

Was gesagt werden muss

2012/04/09 5 Kommentare

Die Causa Günter Grass möchte ich zum Anlass nehmen, mich zum Themenkomplex Nahostkonflikt und Antisemitismus zu äußern:

1. Es muss erlaubt sein, den Staat Israel zu kritisieren, und es ist auch erlaubt. Die israelische Politik wird nirgendwo kontroverser diskutiert als in Israel selbst. Auch in Deutschland ist Israel-Kritik kein Tabu. Unzählige Beispiele beweisen, dass die meisten der selbst ernannten Tabubrecher ein Recht auf Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, das ihnen niemand streitig machen will. Die Bundesregierung etwa bezieht klar Stellung gegen Israels Pläne, den Iran anzugreifen, und niemand wirft ihr Antisemitismus vor.

2. Ein Großteil dessen, was der äußeren Form nach Israel-Kritik sein soll, ist in Wahrheit nichts anderes als kaschierter Antisemitismus. Dieser Verdacht liegt insbesondere dann nahe, wenn sich jemand einen feuchten Kehricht für die zahlreichen Kriege und Menschenrechtsverletzungen auf der Welt interessiert, aber beim Thema Nahostkonflikt zum leidenschaftlichen Kämpfer gegen das zionistische Unrecht aufschwingen will.

3. Nicht jede Israel-Kritik ist antisemitisch motiviert. Im Einzelfall hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Wer den Vorwurf des Antisemitismus nicht beweisen kann, sollte ihn auch nicht erheben. Im Fall von Günter Grass sehe ich einen solchen Beweis in keiner Weise geführt.

4. Deutschland sollte sich bei den Themen Israel und Judentum locker machen. Viele Juden teilen diese Meinung, sowohl in Deutschland als auch in Israel als sicher auch in anderen Ländern. So wirbt etwa der ehemalige israelische Botschafter in Deutschland Avi Primor in einem Buch für ein weniger verkrampftes Verhältnis zwischen Deutschland und dem Judentum.

5. Günter Grass‘ „Gedicht“ ist weder ein lyrisches Meisterwerk, noch führt es irgendwelche neuen Gedanken oder Aspekte ins Feld. Es ist allgemein bekannt, dass Israel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Atomwaffen verfügt. Das von Grass behauptete

allgemeine Verschweigen

gibt es schlichtweg nicht. Oder woher hat unser Nobelpreisträger sein Wissen? Jedenfalls mir war nur eines neu, was Grass geschrieben hat, nämlich dass wir demnächst ein U-Boot nach Israel liefern werden. Das kann man genauso schlimm finden wie jede andere Waffenlieferung ins Ausland auch. Der Tod ist wahrlich ein Meister aus Deutschland, denn bei den Rüstungsexporten spielen wir in der ersten Liga. Indem Grass allerdings zwischen den Zeilen suggeriert, Israel wolle

allesvernichtende

Atombomben dorthin lenken,

wo die Existenz einer einzigen Atombombe unbewiesen ist,

manipuliert er seine Leser: Die Behauptung, Israel plane, den Iran auszulöschen, ist nicht mehr bewiesen, als dass der Iran nach Nuklearwaffen strebt. Israel spricht öffentlich von einem Angriff auf iranische Anlagen zur Herstellung von Atomwaffen, nicht von einem Angriff mit Atomwaffen. Ich sehe keinen Grund für die Annahme, Israel wolle den Iran vernichten. Unbewiesen ist diese (von Grass allerdings auch nicht expressis verbis aufgestellte) Behauptung allemal.

6. Selbst wenn Israel der böseste Okkupator der Welt wäre, ein völker- und menschenrechtswidrig handelnder Verbrecherstaat der übelsten Sorte, müssten der Iran und andere Gegner Israels nicht zwingend harmlos sein. Derzeit wird vielfach davon gesprochen, dass der iranische Staatspräsident Ahmadinedschad entgegen sich hartnäckig haltender Gerüchte nie gefordert habe, Israel von der Landkarte zu löschen (das schon lange bekannte Problem einer Zitat-Übersetzung). Daran erschöpft sich die Beurteilung dann vielfach. Als würde sich Ali Chamene’i, das iranische Staatsoberhaut, nie ähnlich geäußert haben; als habe Ahmadinedschad seinen bedrohlichen Israel-Hass anders nie ausgedrückt; als würde es die absurde Holocaust-Konferenz im Iran im Jahre 2006 nicht gegeben haben.

7. Es ist falsch und schlecht, die Welt in Gut und Böse einzuteilen. Weder Israel noch der Iran noch Deutschland noch irgendein anderes Land in dieser Welt oder irgendein Mensch in derselben ist einfach nur gut oder einfach nur böse. Im Nahostkonflikt verbietet sich eine derart simplifizierende Betrachtungsweise allemal. Sie ist nicht nur ungerecht, sondern bringt auch keinerlei Erkenntnisgewinn und trägt zur Lösung der Konflikte nichts bei.

8. Jedermann hat alles Recht, gegen die israelische Siedlungspolitik, gegen einen israelischen Angriff auf den Iran und gegen allerlei sonst zu protestieren, was mit Israel und dem Nahostkonflikt zusammenhängt. Grundlage dieses Protestes sollte aber eine von Sachkenntnis getragene und differenzierte und faire Betrachtung sein. Die gibt es meiner Meinung nach viel zu selten.

Geschützt: Veni, vidi, vici

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Kategorien:Privates

Περί αναλογικότητας της αμυντικής πράξης

2012/04/06 1 Kommentar

Im Juni feiert mein Blog seinen zweiten Geburtstag. 42.000 Zugriffe hat es seither verzeichnet. Das ist nicht eben das, was man im Internet einen großen Erfolg nennen kann. Ich habe mich allerdings auch nie um die Zugriffszahlen geschert. Wenn sie einmal nach oben schnellen, freue ich mich. Wenn sie es aber nicht tun, kümmere ich mich nicht weiter darum. Ich schreibe, was ich gerade schreiben möchte. Weder versuche ich, Leser zu akquirieren, noch ist mir daran gelegen, die Wünsche einer bestimmten Zielgruppe zu befriedigen.

Mein Blog hat auch gar keine Zielgruppe. Da mein Privatleben für andere uninteressant ist und mein Blog im Übrigen kein bestimmtes Thema hat, gehe ich davon aus, dass sich die Zahl meiner Stammleser in Grenzen hält. Dann und wann stoßen aber Menschen auf mein Blog, die im Internet nach bestimmten Themen suchen. Hierüber freue ich mich, denn es besteht die Chance, dass diese Menschen sich für das, was ich geschrieben habe, wirklich interessieren.

Noch mehr freue ich mich allerdings über Verlinkungen, wenn also irgendwo in den unendlichen Weiten des WWW jemand etwas schreibt und als Quelle oder Lektüre-Tipp auf einen meiner Blogbeiträge verweist. Zuletzt wurde ich heute Abend mit einem solchen Link beehrt. Ob allerdings die Aussage:

Es mangelt leider in der BRD zum einen an genügend scharfer Beamtenhaftung, zum anderen an einem seinen Namen verdienenden Staatshaftungsrecht.

geschrieben in einem Forum für Erwerbslose, das ist, was ich mit meinem Blogeintrag zum Thema Staatshaftungsrecht sagen wollte, lasse ich einmal offen. Indes behauptet derjenige, der mich verlinkt, dergleichen auch nicht. Er scheint meinen Artikel mehr als eine Art Lexikoneintrag zu verstehen, eine Definition von „Staatshaftungsrecht“.

Geradezu spektakulär fand ich den Link, den ein Blogger am 13.03.2012 setzte. Unter dem Titel „Περί αναλογικότητας της αμυντικής πράξης“, was wohl in etwa so viel heißt wie „Die Verhältnismäßigkeit der Notwehrhandlung“, referierte ein Jurist aus Athen über Fragen der Notwehr, vollständig in griechischer Sprache, versteht sich, und verlinkte dazu meinen Artikel mit dem Titel „Populärer Rechtsirrtum: Notwehr muss verhältnismäßig sein“. Da mein Griechisch ein wenig eingerostet ist (um ehrlich zu sein kenne ich nur „Tsatsiki“), habe ich den Juristen gefragt, was er da eigentlich geschrieben habe. Und dies antwortete er mir:

Hallo CM! Herzlich Wilkommen, Grüße aus Athen!

Es Geht um die (Nicht-) Verhältnismässigkeit der Notwehrtat im griechischen Strafrecht, genauso Wie in Deutschland.

Vor Einigen Wochen Hut Ein Extremrechtspolitiker vorgeschlagen, Die Burger sollten frei sein, in Notwehr Einbrecher einzuschiessen.

[Sind Neuwahlen unmittelbar bevor! ]

Ich Versuchte auch meine knappe Leserschaft zu informieren, dass. es nichts Neues und Besonderes Stern in diesem vorschlag is also alles schön und geltendes Recht Lange IST. Es handele Sich um keine Dabei-griechische Besonderheit, Die Lage SEI schnell identisch available in Deutschalnd.

Das Größte Problem bzw. Die Juristische Sehenswürdigkeit DAMIT SEI vielmehr sterben Strenge Bindung der Polizisten einen Würfel Verhältnismässigkeit, WENN available mit der Notwehrtat zB Eine Vergewaltigung zu hindern IST.

War übrigens ICH Ein bisschen beunruhigend finde …

[Erlauben she Eine Frage: Ich halte sterben Verurteilung im Siriusfall ALS FALSCH. Meinen she wurde darüber?]

Bis Das nächste Link!

Irgendwie bin ich froh, dass ich rund zwei Wochen zuvor hier im Blog zur Solidarität mit den Griechen aufgerufen hatte. Ich darf nun hoffen, dass es Griechen gibt, die das zur Kenntnis nehmen und nicht oder nicht mehr denken, dass alle Deutschen so ticken wie die BILD und der FOCUS.

Kategorien:Allgemein Schlagworte: , ,

Ostersonntag: viel DUDEN für Word zum halben Preis

Gestern habe ich Microsoft Word hier im Blog unter anderem für seine Rechtschreib- und Grammatikprüfung und für seinen Thesaurus gelobt. Dieses Lob bedarf einer Präzision: Die Rechtschreibkontrolle taugt in erster Linie dazu, Tippfehler aufzuspüren. Die Grammatikprüfung markiert auch viele richtige Sätze als falsch und verlangt dem User damit eine gewisse Toleranz ab, ferner das Verständnis dafür, welcher angezeigte Fehler wirklich einer ist, und wo die Software irrt. Und der Thesaurus ist zwar gut, aber keineswegs immer gut genug.

Für mich ist es daher selbstverständlich, diese Word-Funktionen durch einige Werke aus dem Hause DUDEN zu ergänzen: Die deutsche Rechtschreibung, Das Fremdwörterbuch, Das Synonymwörterbuch, Richtiges und gutes Deutsch, Das Stilwörterbuch sowie Das große Buch der Zitate und Redewendungen.

All diese Bücher liegen mir digital vor und lassen sich mit einem Programm namens Duden-Bibliothek (formerly known as Office-Bibliothek und zuvor als PC-Bibliothek) unter einer einzigen Benutzeroberfläche vereinen. Dann kann man sie etwa noch um weitere Werke wie das Fachlexikon Recht von Alpmann und Brockhaus, den Brockhaus in Text und Bild Edition 2002 und die e-Taschenwörterbücher Deutsch/Englisch und Englisch/Deutsch von Langenscheidt ergänzen. Die Duden-Bibliothek ist für Windows, Mac, SUSE, Fedora und Ubuntu erhältlich.

Diese digitalisierten Nachschlagewerke müssen nicht teuer sein. Zwar habe ich mich Die deutsche Rechtschreibung etwa 20,00 Euro kosten lassen. Für Richtiges und gutes Deutsch aber habe ich inkl. Versand (der gebrauchten CD-ROM) bei Amazon nur 6,00 Euro bezahlt. Und Das große Buch der Zitate und Redewendungen lag irgendeiner Zeitschrift bei.

Word lässt sich aber auch selbst aufrüsten, etwa mit der Software Die Duden-Rechtschreibprüfung für Microsoft Office. Dieselbe wurde mir jüngst von einem Lektor empfohlen, also von jemandem, der von Berufs wegen beurteilen kann, ob das Produkt etwas taugt oder nicht, und dessen Beurteilung sehr positiv ausfällt. Die offizielle Produktbeschreibung liest sich jedenfalls ganz fantastisch:

Rechtschreibprüfung, Stilprüfung, Worttrennung und Zeichensetzung in einem, dazu den Duden-Thesaurus und das Standardwerk zum Nachschlagen als elektronisches Wörterbuch.

Mit 19,95 Euro ist diese Software sicher nicht überteuert. Und Ostersonntag 2012 kann man sie sogar für nur 10,00 Euro zum Download bestellen. Ich werde das tun und gebe diesen Hinweis hiermit gern weiter.

Geschützt: Der Kishon unter den Leben

2012/04/05 Auch die Kommentare sind durch das Passwort geschützt.

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Geschützt: Alles fließt

2012/03/31 Auch die Kommentare sind durch das Passwort geschützt.

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